Arbeits- und Wegeunfälle

Ansprechpartnerin

Dipl.-Biol. Marianne Pieper
Fachkraft für Arbeitssicherheit

Informationsblatt zur Unfallversicherung

Sie hatten einen Arbeits-oder Wegeunfall?

Studierende und Beschäftigte sind bei der Arbeit, auf dem direkten Weg zur Arbeit und zurück und bei offiziellen Sportangeboten bei der Landesunfallkasse Niedersachsen versichert.

1. Beschäftigte

Sobald Kosten anfallen (dies ist ab dem ersten Arztbesuch der Fall), sind Unfallanzeige oder Unfallanzeige plus Wegeunfallfragebogen auszufüllen. Das Ausfüllen dieser Formulare kann selbstverständlich nach Gesundung des Beschäftigten erfolgen.

Bitte senden Sie 4 unterschriebene Exemplare an die Stabsstelle Arbeitssicherheit. Übergeben Sie 1 Kopie der Unfallanzeige (nur bei Arbeitsunfällen) der/dem Sicherheitsbeauftragten in Ihrer Einrichtung.

Punkt 2 der Unfallanzeige (Unternehmensnummer des Unfallversicherungsträgers) muss nicht ausgefüllt werden.

Die Unfallanzeige ist von der Vorgesetzten, dem Vorgesetzten (Institutsleitung, Abteilungsleitung, Geschäftsbereichsleitung etc.) zu unterschreiben. Ohne Unterschrift der Vorgesetzten, des Vorgesetzten ist die Unfallanzeige nicht gültig.

2. Studierende

Bitte leiten Sie 4 Exemplare an das Immatrikulationsamt weiter.

Wer unterschreibt die Unfallanzeige?

Die Praktikumsleitung, die Seminarleitung etc. Handelt es sich z.B. um einen Wegeunfall, leistet auch das Immatrikulationsamt die notwendige Unterschrift.

Punkt 2 der Unfallanzeige (Unternehmensnummer des Unfallversicherungsträgers) muss nicht ausgefüllt werden.

Ansprechpartnerin: Marianne Pieper (-4696)

Formular:

Ansprechpartnerin für Beamte

Frau Julia Wischwill
Tel.: +49 531-391/4102
Mail: j.wichwill@tu-braunschweig.de

Bitte senden Sie ein unterschriebenes Exemplar der Unfallanzeige an die Abteilung 12.

Informationen für Beamte finden Sie hier.

Was ist zu tun, wenn ich aufgrund eines Arbeits- oder Wegeunfalls einen Zahnarzt aufsuchen muss?

weitere Informationen finden Sie hier.