Laser

Beim Betrieb von Lasern der Klassen 3B, 3R oder 4 besteht die Gefahr, dass Personen durch die Laserstahl geschädigt werden. Der Betrieb von Lasern dieser Klassen muss gemäß der Unfallverhütungsvorschrift Laserstrahlung vor der Inbetriebnahme der Landesunfallkasse Niedersachsen und dem Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig angezeigt werden. Ansprechpartner für Fragen rund um das Thema "Laser" : Herr Dr. Martin Bollmeier, Tel. 4406.

Weitere Informationen

DGUV Vorschrift 12 - Unfallverhütungsvorschrift Laserstrahlung - April 2007

Damit nichts ins Auge geht... Schutz vor Laserstrahlung - Dezember 2010

Muster-Betriebsanweisung Laser