Härtefallprüfungen

[Arch Aktuelles, Abu Aktuelles]

Seit Dienstag, 16.03.2020, gibt es an der TU Braunschweig ein hochschulweites Versammlungs­verbot in ihren Einrichtungen, seit 23.03.2020 ist die TU im Notfallbetrieb. Zusammenkünfte mit mehr als fünf Teilnehmer*innen sind generell verboten. Dies betrifft auch Präsenzprüfungen.

Um unbotmäßige Nachteile für zu Prüfende in Einzelfällen zu vermeiden, hat die Universitäts­leitung empfohlen, dass als „Härtefälle“ Einzelprüfungen mit Präsenz der Prüfenden und der zu Prüfenden im selben Raum zugelassen werden. Auf unserer Corona-Informationsseite finden Sie unter "Hinweise für alle Studierenden der Fakultät 3" nähere Informationen und ein Formular zum Download.