FK3 | Zeichensäle bleiben eingeschränkt geöffnet

[Arch Aktuelles]

Liebe Studierende, auch im kommenden Semester werden die Zeichensäle nur im eingeschränkten Teilbetrieb geöffnet werden können.

Das bedeutet konkret:

  • Die Zeichensaalplätze sind begrenzt, für jede Person im Zeichensaal muss eine Grundfläche von 10 QM zur Verfügung stehen und bei den Arbeitsplätzen müssen jederzeit 2 m Abstand sichergestellt sein.
  • Die allgemeinen Hygienebedingungen der TU Braunschweig müssen eingehalten werden und hauptamtliches Personal der TU Braunschweig ist für die Kontrolle der Einhaltung der Hygienebedingungen verantwortlich. Es müssen also für alle Zeichensäle, die geöffnet sind, Personen zur Verfügung stehen, die für die Kontrolle der Einhaltung der Hygienebedingungen verantwortlich sind.
  • Es gelten eingeschränkte Öffnungszeiten, die an die Arbeitszeiten des o. g. Personals gebunden sind. Die Zeichensäle können nur geöffnet sein, wenn das Personal im Dienst ist (in der Regel Mo-Fr zwischen 9 und 17 Uhr, Wochenende geschlossen).

Wir möchten trotzdem versuchen, die Plätze so gut wie möglich zu nutzen – auch wenn die Bedingungen sehr eingeschränkt sind und aufgrund der Vorgaben noch weniger Plätze zur Verfügung stehen als sonst.

Der Zeichensaalrat hat darüber beraten und entschieden, dass die Plätze zunächst für diejenigen bereit stehen sollen, die im Wintersemester 2020/2021 Abschlussarbeiten durchführen werden. Daher bitten wir darum, dass sich diejenigen, die ihre Abschlussarbeit im Wintersemester 2020/2021 geplant haben und einen Zeichensaalplatz unter den o. g. Bedingungen regelmäßig nutzen möchten, bis zum 15.09.2020 eine E-Mail an zeichensaal-fk3(at)tu-braunschweig.de schreiben, damit wir einen Überblick bekommen, wie viele das sein werden. Sollte der Platz nicht regelmäßig, sondern nur unregelmäßig oder für bestimmte Phasen genutzt werden sollen, bitten wir ebenfalls um eine Nachricht. Auch alle anderen Studierenden, unabhängig ob sie zur Zeit einen Zeichensaalplatz haben oder nicht, können sich unter dieser E-Mail-Adresse für einen Arbeitsplatz im eingeschränkten Teilbetrieb der Zeichensäle melden. Es handelt sich hierbei noch nicht um eine verbindliche Anmeldung, sondern zunächst nur um eine Absichtserklärung, damit der Bedarf abgeschätzt werden kann.

Viele Grüße
Ihre Geschäftsstelle