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Open Access Publikationsservices

Das Referat Publikationsservices unterstützt Sie bei Ihrem Open-Access-Publikationsvorhaben. Wir nehmen Ihre Anträge auf Übernahme der Publikationskosten (Article Processing Charges (APC) oder Book Processing Charges (BPC)) entgegen und prüfen die Einhaltung der Förderbedingungen und beraten Sie bei Fragen zu Creative-Commons-Lizenzen. 

Mit LeoPARD stellen wir Forschenden das offizielle Repositorium der TU Braunschweig für Erst- und Zweitveröffentlichungen sowie für Forschungsdaten zur Verfügung.

Open-Access-Publikationsfonds

Der Open-Access-Publikationsfonds der TU Braunschweig unterstützt Sie finanziell bei der Veröffentlichung von Artikeln in Open-Access-Zeitschriften, Open-Access-Konferenzbeiträgen, Aufsätzen / Kapiteln in Open-Access-Sammelbänden sowie komplette Open-Access-Monographien. Die Mittel für den Fonds werden von der DFG und der TU Braunschweig zur Verfügung gestellt. Anträge können zu jedem Zeitpunkt des Publikationsprozesses gestellt werden.

Zum Antrag auf Publikationsförderung

Open-Access-Publizieren an der TU Braunschweig

Titelblatt Open Access Förderung

Bitte beachten Sie: Sobald Sie sich das Video ansehen, werden Informationen darüber an YouTube/Google übermittelt. Weitere Informationen dazu finden Sie unter Google Privacy

Video aktivieren | Hinweis ausblenden

Förderbedingungen für Artikel in Open-Access-Zeitschriften:

  • Sie sind als Wissenschaftlerin bzw. Wissenschaftler an der TU Braunschweig tätig und  "Corresponding Author" des einzureichenden Manuskripts.
  • Ihr Artikel wird in einer reinen Gold-Open-Access-Zeitschrift veröffentlicht, d.h. alle Beiträge dieser Zeitschrift werden unmittelbar nach der Veröffentlichung frei zugänglich über das Internet zur Verfügung gestellt. Ein Großteil der OA-Zeitschriften sind im Directory of Open Access Journals (DOAJ) gelistet.
  • Die Zeitschrift  ist peer-reviewed, d.h. sie wird fachlich begutachtet und auf Qualität geprüft.
  • Die Artikelbearbeitungsgebühren (APC) liegen bei max. mit 2.000 EUR inkl. Mwst.. Wenn die APC höher sein sollte, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

Nicht förderungsfähig sind:

  • Die kostenpflichtige "Freischaltung" eines Artikels in ansonsten subskriptionspflichtigen Zeitschriften (hybride Zeitschriften, Modell "Open Choice“). Ausnahmen gibt es bei Verlagen, mit denen vereinbart wurde, dass für die Autorinnen und Autoren keine Kosten für die Freischaltung in Rechnung gestellt werden, wie z.B. in den DEAL-Abschlüssem mit Wiley und SpringerNature. Ausführliche Informationen dazu finden Sie im Menüpunkt Verlagsrabatte und Mitgliedschaften.
  • Publikationen aus drittmittelgeförderten Projekten, bei denen der Drittmittelgeber die Publikationsgebühren vollständig übernimmt.
  • Veröffentlichungen in Mirror Journals (weitere Infos im Menüpunkt FAQ Publikationsfonds). Hier finden Sie eine Übersicht über bekannte Mirror-Journals.

Zur Antragsstellung nutzen Sie bitte das Antragsformular.

Förderbedingungen für Open-Access-Monografien, Beiträge in Open-Access-Sammelbänden, Konferenzschriften etc:

  • Bitte sprechen Sie uns an:  openaccess(at)tu-braunschweig

Informationen zur Antragsstellung, Rechnungsstellung finden Sie in unseren FAQs.

Im Falle einer Förderung bitten wir Sie, die finanzielle Unterstützung durch den Publikationsfonds in Ihrer Veröffentlichung auf folgende Weise kenntlich zu machen:

  • Diese Publikation wurde gefördert durch den Open Access-Publikationsfonds der Technischen Universität Braunschweig. (deutsche Veröffentlichungen)
  • We acknowledge support by the Open Access Publication Funds of Technische Universität Braunschweig. (englische Veröffentlichungen)

Liste der geförderten Publikationen

Verlagsrabatte und Mitgliedschaften

Die Universitätsbibliothek hat mit verschiedenen Verlagen spezielle Konditionen bzw. Rabatte zum Open Access Publizieren vereinbart. Auf dieser Webseite finden Sie  diese Verlage alphabetisch aufgelistet mit Hinweisen zu den Konditionen, der Vorgehensweise sowie weiterführenden Links. Bitte beachten Sie, dass die Verlagsrabatte nur in Anspruch genommen werden können, wenn Sie Corresponding Author sind.

Auswahl von Open-Access-Journalen

Die Universtitätsbibliothek unterstützt Sie bei der Suche nach einem geeigneten Open-Access-Journal oder eines Open-Access-Verlags für Ihre Monografie. Sprechen Sie gern Ihre zuständige Fachreferentin oder zuständigen Fachreferenten an oder kontaktieren Sie direkt das Open-Access-Team der Universitätsbiliothek. Hilfreiche Werkzeuge zur Recherche sind auch:

  • Projekt B!SON (Bibliometrisches und Semantisches Open Access Recommender Netzwerk)
  • Open Access Finder des Open Access Network
  • Directory of Open Access Journals (DOAJ)
  • Directory of Open Access Books (DOAB)
  • Directory of Open Access Repositories (OpenDOAR)
  • Nicht förderungsfähig sind Veröffentlichungen in sog. Mirror Journals. Meistens trägt die Zeitschrift einen ähnlichen Namen wie die dazugehörige Subskriptionszeitschrift, hat aber eine andere ISSN. Da es sich hierbei um den Ableger einer hybriden Zeitschrift handelt, fördern wir die Veröffentlichung in einem Mirror Journal nicht, auch wenn sie im DOAJ gelistet sein sollte. Weitere Infos im Menüpunkt FAQ Publikationsfonds).
    Hier finden Sie eine Übersicht über bekannte Mirror-Journals.
Förderung von OA-Monografien

Erläuterungen zu den Qualitätsstandards für Open-Access-Bücher

Um Open Access für Bücher in einer verlässlichen und nachhaltigen Qualität zu gewährleisten, ist die Einhaltung von Standards notwendig. Die Qualitätsstandards der AG Universitätsverlage beziehen sich auf Bücher im unmittelbaren Open Access (Gold OA, Diamond OA). Die Qualitätsstandards können unter https://doi.org/10.5281/zenodo.7075761 eingesehen werden. Kriterien, die der Verlag oder Publikationsdienst derzeit noch nicht umsetzen kann, sollten in seine Entwicklungsziele einfließen. 

Für eine Förderung durch den Open-Access-Publikationsfonds der TU Braunschweig sind aus diesem Dokument die nachfolgend genannten Kriterien für eine positive Förderentscheidung besonders relevant. Diese möchten wir Ihnen untenstehend im Einzelnen vorstellen und erläutern. Sofern Sie eine Veröffentlichung einer Open-Access-Monografie planen, kontaktieren Sie uns bitte unter openaccess(at)tu-braunschweig.de.

§ 1 Zugänglichkeit und Sichtbarkeit

(1) Der Zugang zur digitalen Version der Veröffentlichung erfolgt unmittelbar mit Erscheinen frei und öffentlich, ohne finanzielle, rechtliche oder technische Barrieren. Kostenpflichtige Ausgaben wie zum Beispiel eine Druckausgabe erscheinen zeitgleich oder folgen der Open-Access-Version.

Erläuterung: Als Barrieren werden jegliche Maßnahmen angesehen, die ein Öffnen und/oder Bearbeiten des Originaldokuments z.B. durch einen Passwortschutz oder vergleichbare Maßnahmen erschweren.
Achten Sie zudem beim Vertragsabschluss darauf, dass eine etwaige Print-Ausgabe auf keinen Fall vor der Open-Access-Ausgabe erscheint.

(2) Die Veröffentlichung wird in allen Formaten und Ausgaben eindeutig als Open-Access-Publikation gekennzeichnet.

Erläuterung: Achten Sie beim Abschluss des Verlagsvertrags auf eine Zusicherung des Verlags, dass die Publikation sowohl in der elektronischen als auch in einer optionalen Printfassung eindeutig als Open-Access-Publikation gekennzeichnet wird. Dies erfolgt in der Regel durch eine gut sichtbare Creative-Commons-Lizenz.

(3) Die Open-Access-Version der Veröffentlichung wird auf der Webseite des Verlags/Publikationsdienstes zugänglich gemacht, ggf. zusammen mit zusätzlich angebotenen kostenpflichtigen Versionen.

Erläuterung: Der Zugriff auf die Open-Access-Version erfolgt unmittelbar auf der Webseite des Verlags, z.B. über eine klar ersichtliche Downloadoption. Zusätzliche, kostenpflichtige Versionen, wie z.B. eine Print-Ausgabe werden maximal gleichwertig angeboten und in keinem Fall priorisiert dargestellt.

(9) Zugehörige Forschungsdaten und andere Materialien werden auf einem geeigneten Repositorium archiviert und in der Publikation über einen Persistent Identifier verlinkt. Die Veröffentlichung der Forschungsdaten sollte sich an den FAIR-Prinzipien orientieren und nach Möglichkeit Open Access erfolgen.

Erläuterung: Die mit der Publikation assoziierten Forschungsdaten werden auf einem geeigneten institutionellem oder fachspezifischen Forschungsdatenrepositorium archiviert und in der Publikation über persistente Identifier, z.B. DOI, referenziert. Die Veröffentlichung der Forschungsdaten sollte idealerweise den FAIR-Prinzipien folgen (Findable, Accessible, Interoperable, Reusable). Die Universitätsbibliothek unterstützt und berät Sie gern bei der Suche nach einem geeigneten Repository.


§ 2 Rechte

(1) Autor:innen und Herausgeber:innen räumen dem Verlag/dem Publikationsdienst einfache Nutzungsrechte ein und behalten damit das Recht, auch weiteren Parteien Nutzungsrechte einzuräumen und die Publikation oder Teile davon auch an anderer Stelle zu veröffentlichen.

Erläuterung: Mit der Vergabe einfacher Nutzungsrechte an den Verlag behalten die Autor:innen weiterhin umfangreiche Rechte an der eigenen Publikation. Weitere, einfache (Nach-)Nutzungsrechte können Dritten eingeräumt werden. Eine mehrfache Vergabe einfacher Nutzungsrechte unterstützt die Sichtbarkeit und Reichweite Ihrer Publikation.

(2) Die Autor:innen und Herausgeber:innen räumen der Allgemeinheit durch die Vergabe einer Open-Access-konformen Creative-Commons-Lizenz (CC BY, CC BY-SA) umfangreiche Möglichkeiten der Nutzung ein. Andere, einschränkendere Lizenzen, die nicht der Berliner Erklärung über den offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen entsprechen, sind zu vermeiden.

Erläuterung: Mit der Vergabe von Creative-Commons-Lizenzen legen die Autor:innen fest, unter welchen Bedingungen ein Werk nachgenutzt werden kann, ohne bei den Autor:innen explizit rückfragen zu müssen. CC BY und CC BY-SA entsprechen den freiesten Lizenzen im Sinne des Open-Access und des freien Zugangs zu und der Nachnutzung von wissenschaftlicher Information. Die TU Braunschweig befürwortet ausdrücklich die Verwendung dieser beiden Lizenzen, fördert jedoch auch Publikationen mit davon abweichenden, restriktiveren Lizenzen. Für eine Förderung ist die Vergabe einer Creative-Commons-Lizenz obligatorisch, der Förderhöchstsatz orientiert sich dabei gestaffelt an der gewählten Lizenz.


§ 6 Persistente Identifikatoren

(1) Jede Publikation erhält einen Persistent Identifier, bevorzugt einen DOI. Andere gebräuchliche Identifier sind URN, EPIC, ARK oder Handle.

Erläuterung: Zur eindeutigen und dauerhaften Bereitstellung und Zitierbarkeit sind persistente Identifier wie z.B. DOI zu verwenden. Die TU Braunschweig empfiehlt darüber hinaus die Verwendung von ORCID für Autor:innen und verweist auf die „Richtlinie zur eindeutigen Benennung der Technischen Universität Braunschweig in Publikationen“

(2) Haben Forschungsförderer die Open-Access-Publikation ermöglicht, so werden sie im Dokument und ggf. in den Metadaten genannt.

Erläuterung: Wird die Publikation mit externen Mitteln gefördert, wird die Fördermittelgeberin in den Metadaten und den Acknowledgements genannt. Für den Fall einer Förderung aus dem Open-Access-Fonds der TU Braunschweig, wäre dies z.B. „Diese Publikation wurde gefördert durch den Open-Access-Publikationsfonds der Technischen Universität Braunschweig.“

(5) Beruhen Publikationen auf geförderter Forschung, werden möglichst umfassende Angaben dazu gemacht (Projekt, Projekttitel, Projektnummer, Förderkennzeichen etc.). Wo möglich, sollten hierfür standardisierte Ansetzungen (z.B. ROR oder Crossref Funder Registry) verwendet werden.

Erläuterung: Damit die Publikationen den assoziierten Forschungsprojekten zugeordnet werden können, sind entsprechende Informationen zu Forschungsförderern und geförderten Projekten in der Publikation anzugeben. Existieren persistente Identifier, sind diese zu verwenden.


§ 8 Kalkulation

(1) Werden Open-Access-Bücher durch eine Förderung der öffentlichen Hand ermöglicht, sind die Anteile der Open-Access-indizierten Kosten von denen der nicht förderfähigen Posten zu differenzieren.

Erläuterung: Zur Beurteilung der förderfähigen Anteile einer Publikation, wird beim Verlag grundsätzlich eine detaillierte Aufschlüsselung der Publikationskosten angefragt. Kostenanteile, die ausschließlich für eine Printausgabe anfallen, sind von einer Förderung ausgeschlossen.

2) Kostenaufstellungen sollten sich an allgemein verständlichen Herstellungsschritten und Servicebezeichnungen orientieren, um Vergleichbarkeit zwischen Angeboten zu ermöglichen.

Erläuterung: Die in (1) gemachten Angaben sind eindeutig und unmissverständlich und ermöglichen für die Begutachtung der Förderanträge vergleichbare Kenngrößen.

Zweitveröffentlichungen

Unter einer Zweitveröffentlichung versteht man die Veröffentlichung eines Artikels nach der Erstveröffentlichung in einer klassischen Verlagszeitschrift.
Dies kann sinnvoll sein, wenn der Artikel in der Verlagszeitschrift zugriffsbeschränkt ist. Haben Autorinnen und Autoren ihre Verwertungsrechte für ihre Artikel an einen Verlag abgetreten, steht es ihnen nicht mehr frei, die Artikel über das Internet frei zugänglich zu machen. Es bedarf dann der Zustimmung der Verlage.

Zu welchen Bedingungen die Verlage Zweitveröffentlichungen erlauben, können Sie mit Hilfe der SHERPA/RoMEO-Liste recherchieren. Die meisten Veröffentlichungen dürfen nach 12 Monaten Wartezeit zweitveröffentlicht werden. Sprechen Sie uns an, wir unterstützen Sie gern!

Änderungen im Urheberrecht ( § 38(4) UrhG ) erlauben seit dem 1. Januar 2014 eine Zweitveröffentlichung ohne Rücksicht auf Ihren Verlagsvertrag unter folgenden Voraussetzungen:

  • die Erstveröffentlichung liegt ein Jahr zurück
  • die Publikation ist im Rahmen einer mindestens zur Hälfte mit öffentlichen Mitteln geförderten Forschungstätigkeit entstanden (z.B. DFG, BMBF)
  • die Publikation wurde in einem mind. zweimal jährlich erscheinenden Periodikum veröffentlicht (keine Tagungsbände)
  • die Zweitveröffentlichung dient keinem gewerblichen Zweck

Wenn Sie Ihre Aufsätze und Forschungsergebnisse zweitveröffentlichen möchten, unterstützen wir Sie gern dabei. LeoPARD, der offizielle Publikationsserver der TU Braunschweig und bietet alle Voraussetzungen für eine Zweitveröffentlichung.

Bitte sprechen Sie uns an:
ub-publikationsservices(at)tu-braunschweig.de
+49 (0) 531  391 5052

Nutzung und Vergabe freier Lizenzen

Die Universitätsbibliothek berät Sie umfassend zur Vergabe und zur Nutzung von Creative-Commons-Lizenzen. Im Sinne des Open Access werden dabei CC BY oder CC BY-SA Lizenzen favorisiert.

Nicht sicher, was Creative-Commons-Lizenzen sind?
Informieren Sie sich auf den Seiten der deutschen Creative Commons Community oder sprechen Sie uns an. Wir vereinbaren gern mit Ihnen oder Ihrem Institut einen Termin. Ein nützliches Tool ist der CC-License-Chooser, der Ihnen mit sehr wenigen Fragen die richtige Lizenz empfiehlt.

Bitte beachten Sie, dass die Universitätsbibliothek keine rechtsverbindliche Beratung durchführen darf.

Kontakt: Open Access Team der Universitätsbibliothek
openaccess(at)tu-braunschweig.de
+49 (0) 531 391 5067

 

FAQ Publikationsfonds

Allgemeine Fragen

Muss ich auf die Annahme der Publikation bei der Zeitschrift warten, bis ich den Antrag stellen kann?
Nein, Anträge können schon beim Einreichen des Artikels gestellt werden. Wenn es  nicht zur Publikation kommen sollte, informieren Sie uns bitte.

Kann ich einen Antrag stellen, wenn der Artikel bereits veröffentlicht wurde?
Ja, aber nur im selben Kalenderjahr der Rechnungsstellung. Liegt die Bezahlung der Publikationssgebühren länger zurück, können wir die Kosten leider nicht mehr erstatten.

Wie lange dauert es, bis mein Antrag geprüft ist?
Sie erhalten eine Entscheidung innerhalb von 2 Arbeitstagen per E-Mail.

 

Fragen zu den Förderbedingungen

Muss die Zeitschrift, in der ich publizieren will, zwingend im DOAJ gelistet sein?
Nein, im DOAJ sehen Sie jedoch alle relevanten Informationen (Höhe der Publikationsgebühren, Art des Reviews, Links zur Homepage etc.) zur ausgewählten Open-Access-Zeitschrift. Es gibt aber auch förderfähige Zeitschriften, die nicht im DOAJ gelistet sind. Sobald Ihr Antrag eingegangen ist, werden wir die Fördervorraussetzungen prüfen.

Muss es zwingend eine CC-BY-Lizenz sein?
Nein. Andere CC-Lizenzen sind ebenso möglich. Für eine Open Access-Veröffentlichung ohne CC-Lizenz müssen wir die Nutzungsbedingungen prüfen.

Warum werden Veröffentlichungen in hybriden Zeitschriften nicht gefördert?
Hierdurch soll das sogenannte double-dipping der Verlage verhindert werden: Bei hybriden Zeitschriften sind nur einzelne Artikel frei zugänglich. Der Verlag holt sich einmal Geld über die normale Subskription und dann noch einmal zusätzlich über die APCs von den Autorinnen bzw. Autoren. Dieses Vorgehen wird aus DFG-geförderten Fonds explizit nicht unterstützt.

Woran erkenne ich, dass es sich um eine hybride Zeitschrift handelt?
Wenn Open Access eine Option von mehreren ist, also wenn der Artikel auch ohne Open Access publiziert werden könnte, handelt es sich wahrscheinlich um eine hybride Zeitschrift.

Was ist ein Mirror Journal (auch Sister bzw. Companion Journal)?
Ein Mirror Journal ist die frei zugängliche Version einer bestehenden Subskriptionszeitschrift mit denselben Zielen, Leistungsumfängen, Peer-Review-Verfahren und -richtlinien und einer Redaktion (Editiorial Board), die mindestens zu 50% aus denselben Mitgliedern besteht. Meistens trägt die Zeitschrift einen ähnlichen Namen wie die dazugehörige Subskriptionszeitschrift, hat aber eine andere ISSN. Da es sich hierbei um den Ableger einer hybriden Zeitschrift handelt, fördern wir die Veröffentlichung in einem Mirror Journal nicht, auch wenn sie im DOAJ gelistet sein sollte.
Hier finden Sie eine Übersicht über bekannte Mirror-Journals .


Was passiert bei APCs über 2.000 EUR?
Wir stellen Ihnen ein Schreiben zur Verfügung, mit der Sie in Nachverhandlungen mit dem Verlag treten können. Über 2.000 EUR hinausgehende Kosten tragen Sie oder Ihr Institut und bekommen 2.000 Euro von uns nach Veröffentlichung zurück gebucht.

Fragen zur Bezahlung und zur Rechnung

Zentrale Rechnungsbezahlung bei MDPI Publishers
Sie können bei MDPI Publishers beim Einreichen eines Artikels "Zentrale Rechnungsstellung" wählen. Die Rechnung geht dann direkt an die Universitätsbibliothek. Dies gilt nur für APCs, die den Rechnungsbetrag von 1.700 EUR (2.000 inkl. MwSt.) nicht überschreiten.

Woher weiß ich, ob die Mehrwertsteuer schon enthalten ist?
Bei Auslandsrechnungen und auf den Webseiten der Verlage ist die Mehrwertsteuer in der Regel nicht im Endbetrag enthalten. Daher müssen in diesen Fällen zusätzlich 19% Steuern berücksichtigt werden. Der Rechnungsbetrag sollte also nicht über 1.700 EUR liegen.

Wie soll die Rechnungsanschrift bei Direktbezahlung aussehen? Muss auf der Rechnung die TU Braunschweig als Erstes angegeben sein?
Die TU Braunschweig muss auf der Rechnung als Erstes aufgeführt sein. Personen oder Institute müssen unterhalb der TU Braunschweig genannt werden (siehe Beispiel unten). Anderslautende Rechnungen werden von der zentralen Rechnungsstelle nicht akzeptiert.

TU Braunschweig
Institutsname
Prof. M Mustermann
Musterstraße 1
38106 Braunschweig 

Wie lautet die Nummer für die Mehrwertsteuer (VAT ID) der TU Braunschweig?
Die Steuernummer lautet: DE 152330858.

Worauf muss ich achten, wenn ich privat in Vorleistung gehe?
Eine Kostenerstattung erfolgt von der Universitätsbibliothek nur an das Institut. Wir erstatten nicht an Privatkonten. Bitte nehmen Sie Kontakt mit Ihrem Institut auf.

Die Rechnung wurde vom Institut bereits bezahlt. Wie funktioniert die Erstattung der Kosten?
Bitte benutzen Sie die "Umbuchungsanordung zwischen zwei Einrichtungen" (im Infoportal zu finden), bei der der obere Teil vom Institut ausgefüllt und unterschrieben werden muss (Anleitung zum Ausfüllen). Die Unterlagen können wir Ihnen per Email schicken. Zusätzlich benötigt die Universitätsbibliothek das "SAP Belegjournal" der Buchung und eine Kopie der Verlagsrechnung. Die Umbuchungsanordnung senden Sie bitte per Hauspost an "Universitätsbibliothek - Publikationsfonds". SAP Belegjournal und Rechnung können auch als Scan an openaccess(at)tu-braunschweig.de gemailt werden.

Ich habe eine Zahlungserinnerung vom Verlag erhalten. Was soll ich tun?
Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung:  openaccess(at)tu-braunschweig.de.

Was passiert, wenn mir Drittmittel zur Verfügung stehen?
Die Drittmittel müssen zuerst ausgeschöpft werden. Der Artikel darf trotzdem nicht über 2.000 EUR inkl. MwSt. kosten. Die Bezahlung ist in diesem Fall nur über die "Umbuchungsanordung zwischen zwei Einrichtungen" (im Infoportal zu finden) möglich.

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