Allgemeine Fragen
Muss ich auf die Annahme der Publikation bei der Zeitschrift warten, bis ich den Antrag stellen kann?
Nein, Anträge können schon beim Einreichen des Artikels gestellt werden. Wenn es nicht zur Publikation kommen sollte, informieren Sie uns bitte.
Kann ich einen Antrag stellen, wenn der Artikel bereits veröffentlicht wurde?
Ja, aber nur im selben Kalenderjahr der Rechnungsstellung. Liegt die Bezahlung der Publikationssgebühren länger zurück, können wir die Kosten leider nicht mehr erstatten.
Wie lange dauert es, bis mein Antrag geprüft ist?
Sie erhalten eine Entscheidung innerhalb von 2 Arbeitstagen per E-Mail.
Fragen zu den Förderbedingungen
Muss die Zeitschrift, in der ich publizieren will, zwingend im DOAJ gelistet sein?
Nein, im DOAJ sehen Sie jedoch alle relevanten Informationen (Höhe der Publikationsgebühren, Art des Reviews, Links zur Homepage etc.) zur ausgewählten Open-Access-Zeitschrift. Es gibt aber auch förderfähige Zeitschriften, die nicht im DOAJ gelistet sind. Sobald Ihr Antrag eingegangen ist, werden wir die Fördervorraussetzungen prüfen.
Muss es zwingend eine CC-BY-Lizenz sein?
Nein. Andere CC-Lizenzen sind ebenso möglich. Für eine Open Access-Veröffentlichung ohne CC-Lizenz müssen wir die Nutzungsbedingungen prüfen.
Warum werden Veröffentlichungen in hybriden Zeitschriften nicht gefördert?
Hierdurch soll das sogenannte double-dipping der Verlage verhindert werden: Bei hybriden Zeitschriften sind nur einzelne Artikel frei zugänglich. Der Verlag holt sich einmal Geld über die normale Subskription und dann noch einmal zusätzlich über die APCs von den Autorinnen bzw. Autoren. Dieses Vorgehen wird aus DFG-geförderten Fonds explizit nicht unterstützt.
Woran erkenne ich, dass es sich um eine hybride Zeitschrift handelt?
Wenn Open Access eine Option von mehreren ist, also wenn der Artikel auch ohne Open Access publiziert werden könnte, handelt es sich wahrscheinlich um eine hybride Zeitschrift.
Was passiert bei APCs über 2.000 EUR?
Wir stellen Ihnen ein Schreiben zur Verfügung, mit der Sie in Nachverhandlungen mit dem Verlag treten können. Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung: openaccess(at)tu-braunschweig.de
Fragen zur Bezahlung und zur Rechnung
Zentrale Rechnungsbezahlung bei MDPI Publishers
Sie können bei MDPI Publishers beim Einreichen eines Artikels "Zentrale Rechnungsstellung" wählen. Die Rechnung geht dann direkt an die Universitätsbibliothek.
Woher weiß ich, ob die Mehrwertsteuer schon enthalten ist?
Bei Auslandsrechnungen und auf den Webseiten der Verlage ist die Mehrwertsteuer in der Regel nicht im Endbetrag enthalten. Daher müssen in diesen Fällen zusätzlich 19% Steuern berücksichtigt werden. Der Netto-Betrag sollte also nicht über 1.680 EUR liegen.
Wie soll die Rechnungsanschrift bei Direktbezahlung aussehen? Muss auf der Rechnung die TU Braunschweig als Erstes angegeben sein?
Die TU Braunschweig muss auf der Rechnung als Erstes aufgeführt sein. Personen oder Institute müssen unterhalb der TU Braunschweig genannt werden (siehe Beispiel unten). Anderslautende Rechnungen werden von der zentralen Rechnungsstelle nicht akzeptiert.
TU Braunschweig
Institutsname
Prof. M Mustermann
Musterstraße 1
38106 Braunschweig
Wie lautet die Nummer für die Mehrwertsteuer (VAT ID) der TU Braunschweig?
Die Steuernummer lautet: DE 152330858.
Worauf muss ich achten, wenn ich privat in Vorleistung gehe?
Eine Kostenerstattung erfolgt von der Universitätsbibliothek nur an das Institut. Wir erstatten nicht an Privatkonten. Bitte nehmen Sie Kontakt mit Ihrem Institut auf.
Die Rechnung wurde vom Institut bereits bezahlt. Wie funktioniert die Erstattung der Kosten?
Bitte benutzen Sie die "Umbuchungsanordung zwischen zwei Einrichtungen" (im Infoportal zu finden), bei der der obere Teil vom Institut ausgefüllt und unterschrieben werden muss (Anleitung zum Ausfüllen). Zusätzlich benötigt die Universitätsbibliothek das "SAP Belegjournal" der Buchung und eine Kopie der Verlagsrechnung. Die Umbuchungsanordnung senden Sie bitte per Hauspost an "Universitätsbibliothek - Publikationsfonds". SAP Belegjournal und Rechnung können auch als Scan an openaccess(at)tu-braunschweig.de gemailt werden.
Ich habe eine Zahlungserinnerung vom Verlag erhalten. Was soll ich tun?
Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung: openaccess(at)tu-braunschweig.de.
Was passiert, wenn mir Drittmittel zur Verfügung stehen?
Die Drittmittel müssen zuerst ausgeschöpft werden. Der Artikel darf trotzdem nicht über 2.000 EUR inkl. MwSt. kosten. Die Bezahlung ist in diesem Fall nur über die "Umbuchungsanordung zwischen zwei Einrichtungen" (im Infoportal zu finden) möglich.