siehe Studienrichtung.
ist ein*e Hochschullehrer*in, die/der dem Präsidium der TU angehört. Die sogenannten nebenamtlichen Vizepräsident*innen werden auf Vorschlag des Senats ernannt und amtieren zwei Jahre.
nimmt die Aufgaben der Personal- und Finanzverwaltung hauptberuflich wahr. Sie oder er wird auf Vorschlag des Senats ernannt und amtiert sechs Jahre.
siehe Semesterbeiträge.
die Versammlung der Studierendenschaft beschließt Empfehlungen an die Organe der studentischen Selbstverwaltung.
ist eine Lehrveranstaltung, die vor Studienbeginn stattfindet. Kenntnisse, die für das Studium notwenig sind, sollen dadurch aufgefrischt werden.
ist eine Lehrveranstaltung, bei der die Hochschullehrerin oder der Hochschullehrer einen Vortrag zu einem bestimmten Thema hält. Die Vorlesungen finden meist vor vielen Zuhörern statt und es gibt kaum Möglichkeiten zur Diskussion.
verzeichnete alle Lehrveranstaltungen des laufenden Semesters und ist online einsehbar. Es enthält eine Kurzbeschreibung der Voraussetzungen, Inhalte und Ziele der jeweiligen Lehrveranstaltungen.
ist ein Studienfach, welches aus einem in der Studienordnung mehr oder weniger festgelegten Katalog zu wählen ist und das in geringem Umfang studiert wird.
bezeichnet die Zeit, die zwischen dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung (i.d.R. Abitur) und der Erstimmatrikulation an einer Hochschule vergeht.
wendet sich an Absolventinnen und Absolventen und an Personen, die die erforderliche Eignung für das Studium im Beruf oder auf andere Weise erworben haben.
sind Abkürzungen für das Wintersemester.
bezeichnet den zu erwartenden Arbeitsaufwand, der für die Bewältigung des Studiums erbracht werden muss. Das Arbeitspensum wird von den Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern festgesetzt und in Zeitstunden gemessen. Es setzt sich zusammen aus der Anwesenheit in Veranstaltungen (inklusive Vor- und Nachbereitung), der Zeit für die Prüfngsvorbereitung, der Zeit für die Studien- und Abschlussarbeiten und der Zeit für das Selbststudium.
ist der persönliche Identifikationscode für Nutzer*nnen der zentralen EDV des Gauß-IT-Zentrums (GITZ) an der TU Braunschweig.
zum zentralen Bereich der TU gehören die Gebäude zwischen Mühlenpfordtstraße und Hagenring mit der Pockelsstraße und dem Universitätsplatz.
ist eine wissenschaftliche Einrichtung oder Betriebseinheit, die dem Präsidium zugeordnet ist und der gesamten Hochschule dient. Zentrale Einrichtungen sind zum Beispiel das Sport- und das Sprachenzentrum oder die Universiätsbibliothek.
informiert und berät Studieninteressierte, Studierende und Absolvent*innen bei Fragen rund um das Studium.
wird neben oder nach einem grundständigen Studium absolviert und ist für eine Berufsqualifikation nicht erforderlich.
ist eine einmalige Zahlung der Stadt Braunschweig in Höhe von 100 Euro an Studierende, die sich in Braunschweig mit Hauptwohnung anmelden.
ist ein grundständiges Studium, welches nach einem erfolgreich abgeschlossenen ersten Studium aufgenommen wird.