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Scoping Workshops

Förderung wissenschaftlicher Veranstaltungen

Die Idee hinter dem Angebot

Der Weg zu größeren Verbundforschungs-Vorhaben, wie beispielsweise Graduiertenkollegs, Forschungsgruppen oder Sonderforschungsbereichen, erfordert zunächst einen intensiven Austausch zwischen den potentiell beteiligten Wissenschaftler*innen.  Die Organisation wissenschaftlicher Workshops und Austauschformate sind ein essentieller Bestandteil des Prozesses, um gemeinsam Forschungsthemen zu sondieren, Forschungsfelder einzugrenzen und konkrete Forschungsfragen zu entwickeln.

Um die Entwicklung neuer kooperativer Forschungsvorhaben mit Bezug zum Forschungsschwerpunkt Stadt der Zukunft zu ermöglichen, möchten wir die Umsetzung solcher Veranstaltungen und Aktivitäten der Vernetzung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, einschließlich Partner*innen von außerhalb der TU Braunschweig, fördern. 

Wie funktioniert es?

Die Antragstellung erfolgt online per Email an den Forschungsschwerpunkt Stadt der Zukunft (stadtderzukunft@tu-braunschweig.de). Sie ist fortlaufend möglich. Anträge können durch promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der TU Braunschweig gestellt werden. Ein Bezug zum Forschungsschwerpunkt Stadt der Zukunft muss gegeben sein.

Die Fördersumme pro Veranstaltung beträgt maximal 10.000 Euro. Pro Jahr und Lehrstuhl / Forschungseinheit darf maximal ein Antrag eingereicht werden. Nach der Veranstaltung muss die sachgerechte Verwendung der Mittel nachgewiesen werden. 

Exemplarisches Bild einer Workshopsituation
ScopingWorkshops dienen dazu, über einen intensiven Austausch ein größeres Verbundvorhaben vorzubereiten, gemeinsame Themen zu sondieren, Forschungsfelder zu bestimmen und konkrete Forschungsfragen zu entwickeln.

Was ist förderfähig und was nicht?

Förderfähig für einen Workshop im Inland sind:

  • Kosten für Raummiete und Veranstaltungstechnik, z. B. auch für hybride Veranstaltungsformate zur Ermöglichung einer internationalen Ausrichtung
  • Bewirtung (im Rahmen der Bewirtungsrichtlinie der TU Braunschweig)
  • Fahrt- und Aufenthaltskosten für aktive Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf der Grundlage des Bundesreisekostengesetzes sowie der entsprechenden niedersächsischen Ausführungsbestimmungen
  • Kosten für Verbrauchsmaterial
  • Kosten der Beauftragung einer ggf. notwendigen externen Moderation

Nicht förderfähig sind:

  • bereits über Projekt- oder Landesmittel eingeplante Veranstaltungen (Zusätzlichkeit muss gegeben sein)
  • indirekte Kosten, d.h. Kosten für die durch die wissenschaftliche Veranstaltung in Anspruch genommene Infrastruktur (z.B. Energiekosten) und für die Mitarbeit von Personen, die nicht als Projektpersonal abgerechnet werden
  • Veranstaltungsagenturen
  • Referenten-Honorare
  • Anschaffungskosten für Geräte
  • Ausgaben für Abend- oder Rahmenprogramm und repräsentative Aufwendungen

Was ist einzureichen?

  • Kurzes Anschreiben der Leitung der antragberechtigten Einrichtung mit Darlegung zur Motivation des Antrags, des erhofften Mehrwerts sowie der Notwendigkeit der Finanzierung
  • Einordnung in bisherige Forschungstätigkeiten und / oder Kooperationen mit Bezug zur Stadt der Zukunft
  • Zusammenfassung des Vorhabens (1-2 Seiten) mit Skizzierung der Rahmenbedingungen:
  • Zielsetzung des Workshops
  • geplanter Durchführungszeitraum und -ort, Zielgröße
  • Beschreibung des Themengebietes
  • geplante teilnehmende Einrichtungen und / oder Personen
  • Darstellung der Zusätzlichkeit der Maßnahme
  • Institutionelle Stellungnahme: Erklärung der Einrichtung, die bestätigt, dass die Einrichtung als Zuwendungsempfängerin die Administration der Fördermittel übernimmt

Für den Antrag steht ein Template zur Verfügung.

Bewilligung und Hinweise zum Förderverfahren

Die Bewilligung der Anträge erfolgt durch den Vorstand des Forschungsschwerpunktes im Rahmen der an die Einreichung nächstgelegene anberaumte Sitzung.

Antragstellende können nach dieser Ausschreibung die Förderung als nicht rückzahlbares Budget aus den Mitteln des Forschungsschwerpunktes nutzen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Nach Abschluss ist ein kurzer Bericht (maximal 2 Seiten, Schriftgröße 11pt) vorzulegen, der über den Verlauf, die wesentlichen Ergebnisse der wissenschaftlichen Veranstaltung und die anschließenden Verwertungsperspektiven Auskunft gibt. Zusätzlich ist eine Teilnehmerliste mit Namen und Institution der Teilnehmenden zu übersenden.

Die Abrechnung bzw. der Verwendungsnachweis soll spätestens drei Monate nach Abschluss der Veranstaltung vorgelegt werden.

Kontakt für Rückfragen
anna.lux(at)tu-braunschweig.de
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