Bei grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Fragestellungen richtet sich der Blick oftmals ausschließlich auf das Grundgesetz. Dabei bestehen daneben mit den 16 Landesverfassungen durchaus unterschiedliche Ansätze verfolgende Konzepte. In digitalen Kontexten, d.h. bei der Frage, wie sich die digitale Transformation auf die verfassungsrechtlichen Rahmenregelungen auswirkt, zeigen sich die Unterschiede besonders deutlich: Während das Grundgesetz praktisch keinen Digitalbezug aufweist, finden sich auf Landesebene u.a. ausformulierte digitalspezifische Grundrechte, Staatszielbestimmungen und grundlegende Regelungen zum Verhältnis von Mensch und Technik.