Aktuelles

"Warum ein KI-Verbot-Verbot nicht verfassungswidrig ist" – eine Replik von Prof. Sarah Rachut

Dürfen Hochschulen den Einsatz von KI bei unbeaufsichtigten schriftlichen Prüfungen pauschal verbieten? Eine Replik von Frau Sarah Rachut im Verfassungsblog setzt sich mit dem geplanten bayerischen „KI-Verbot-Verbot“ und den verfassungsrechtlichen Einwänden dagegen auseinander.

 

Impuls: Das Modell einer impulsgesteuerten Verwaltung von Prof. Dr. Sarah Rachut

Auf dem 20. Internationalen For..Net Symposium in München sprach Sarah Rachut über die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten für die öffentliche Verwaltung. Dabei entwickelte sie das Zielbild einer digitalen und gemeinwohlorientierten digitalen Verwaltung, die statt auf Anträge und Akten, auf Impulse und Plattformlösungen setzt.

Tom Hubert/Cosima Mücke/Silas Scholz/Anne Paschke, Objekterkennung durch KI

Autonome Maschinen „sehen“ ihre Umwelt durch Daten und geraten damit in den Anwendungsbereich des Datenschutzrechts. Der Beitrag zeigt, dass bereits die flüchtige, nicht persistente Verarbeitung von Videodaten durch Objekterkennungssysteme wie YOLO regelmäßig als Verarbeitung personenbezogener Daten einzuordnen ist. Ausgehend von den konkreten Datenflüssen und Verarbeitungsmechanismen moderner Deep-Learning-Architekturen wird herausgearbeitet, wann Videoaufnahmen Personenbezug aufweisen. Sodann erfolgt eine Rechtfertigungsprüfung: Während Einwilligungslösungen in dynamischen Einsatzszenarien praktisch scheitern und auch spezialgesetzliche Pflichten keine tragfähige Verarbeitungsgrundlage bieten, rückt die Interessenabwägung nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DS-GVO in den Fokus. Der Beitrag zeigt, dass gerade die Sicherheitsfunktion der betrachteten Systeme ein erhebliches Gewicht entfaltet. Demgegenüber bleibt der Eingriff in die Rechte der Betroffenen bei flüchtiger, nicht auf Identifizierung…

Heckmann/Rachut: Zehn Kernbotschaften zum rechtskonformen KI-Einsatz an Hochschulen

Im Rahmen der AG „KI und Prüfen“ des Projekts KI-LOTSE haben Prof. Dr. Dirk Heckmann und Prof. Dr. Sarah Rachut zehn Kernbotschaften zum rechtskonformen Einsatz generativer KI an Hochschulen formuliert. Der Beitrag ordnet zentrale prüfungsrechtliche Fragen ein und benennt Anforderungen an Regelungen, Nachweise und Sanktionen.

Prof. Dr. Sarah Rachut auf dem 22. Bioethik-Symposium

Auf Einladung der Braunschweigischen Wissenschaftlichen Gesellschaft widmete sich Prof. Dr. Sarah Rachut in ihrem Vortrag "Zwischen Datensouveränität und Versorgungsauftrag" der rechtlichen Ausgestaltung

der elektronischen Patientenakte. Hierin zeichnete sie die Entwicklungen zur "ePA für alle" auf und erläuterte anhand fünf konkreter Streitfragen das grundrechtliche Spannungsverhältnis rund um die elektronische Patientenakte.

 

For…Net Award geht an Prof. Anne Paschke und Prof. Sarah Rachut

Prof. Dr. Anne Paschke und Prof. Dr. Sarah Rachut vom Institut für Rechtswissenschaften der Technischen Universität Braunschweig sind mit dem 13. For..Net Award ausgezeichnet worden. Die Verleihung fand beim 20. Internationalen For..Net Symposium in München statt. Der Preis würdigt Personen, Institutionen und Projekte, die sich für eine gemeinwohlorientierte und rechtssichere Digitalisierung einsetzen.

 

Böneker/Paschke: "Fit fürs Finanzamt! Warum Hochschulsport umsatzsteuerlich relevant ist", OdW 3/2026, S. 173–178

Charlotte Böneker und Anne Paschke untersuchen die Umsatzsteuerpflicht von Hochschulsportangeboten. Der Beitrag unterscheidet dabei zwischen angeleiteten Sportkursen und der entgeltlichen Nutzung von Fitnessstudios, Kletterhallen oder Sportanlagen.

Hubert/Paschke: Mobile (Land-)Maschinen und Roboter zwischen Automatisierung und Autonomie, InTer 2026, 66.

Autonome Mobile Maschinen halten zunehmend Einzug in den Markt. Mit wachsendem Funktionsumfang steigt auch der Automatisierungsgrad, während vollständige Autonomie bislang Vision bleibt. Schlüsseltechnologie ist die Künstliche Intelligenz, die auf europäischer Ebene insbesondere durch die KI-Verordnung, aber auch durch die neue EU-Maschinenverordnung reguliert wird. Der Beitrag untersucht, ab welchem Automatisierungsgrad diese Regelwerke greifen und wie sich ihre KI-Begriffe zueinander verhalten.

Das IRW beim Digital Innovation Hubs-Netzwerktreffen in Brüssel

Das europäische Netzwerk der Digital Innovation Hubs hat sich im Juni in Brüssel getroffen, um gemeinsam praktische Lösungen für die Digitalisierung von Unternehmen auf lokaler Ebene zu finden. Es fand ein breiter Austausch zu spannenden Themen wie AI Factories, Digital Health oder Cybersecurity statt, zu dem das IRW im Rahmen der Beteiligung am DAISEC teilnahm. Eröffnet wurde das Summit von Exekutiv Vizepräsidentin Henna Virkkunen, zuständig für technologische Souveränität, Sicherheit und Demokratie die in Ihrer Rede betonte, dass gerade kleine Unternehmen mit der digitalen Adoption zurückliegen und somit die lokale Arbeit der EDIHs ein wichtiger Innovationstreiber sind.

Sigmund: "Verdacht ist kein Typus – Generative KI im Hochschulprüfungsrecht zwischen Eigenleistung, Täuschung und Beweis", OdW 3/2026, S. 187–196

Der Beitrag untersucht zwei Urteile des VG Kassel zum Einsatz generativer KI bei einer Hausarbeit und einer Bachelorarbeit. Im Mittelpunkt stehen die Abgrenzung zwischen zulässiger Unterstützung und unzulässiger Delegation, der Nachweis einer Täuschung sowie die Pflicht der Hochschulen, klare Maßstäbe für KI-Nutzung und Eigenleistung vorzugeben.