Der Master-Studiengang Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie an der TU-Braunschweig ist anwendungsorientiert und verbindet die Vermittlung theoretischen Wissens mit der Entwicklung therapeutischer Kompetenzen unter Beachtung von Patientensicherheit und Patientenrechten.
Ab dem WS 2022/2023 kann die Approbation als Psychotherapeut*in nach Absolvieren eines Bachelor- und Masterstudiums erlangt werden. Die Approbationsordnung gibt spezifische Inhalte für dieses Studium vor. Dazu gehören:
- Wissenschaftliche Vertiefung
- Vertiefte Forschungsmethodik
- Vertiefte psychologische Diagnostik und Begutachtung
- Spezielle Störungs- und Verfahrenslehre der Psychotherapie
- Dokumentation, Evaluierung und Organisation psychotherapeutischer Behandlungen
- Angewandte Psychotherapie
- Selbstreflektion
- Forschungsorientiertes Praktikum II - (Psychotherapieforschung)
- Berufsqualifizierende Tätigkeit II – vertiefte Praxis der Psychotherapie
- Berufsqualifizierende Tätigkeit III – angewandte Praxis der Psychotherapie
Das Master-Studium vermittelt den Studierenden die erforderlichen Kenntnisse und Kompetenzen, um am Ende des Studiums - parallel zum Master-Abschluss - eine Approbationsprüfung zum Psychotherapeut*in zu absolvieren.
Neben fachlichen Qualifikationen in Befundung, Therapieverfahren und Behandlungskoordination lernen die Studierenden den Umgang mit Patient*innen unterschiedlicher Alters- sowie Zielgruppen. Sie erwerben erste Fähigkeiten zur Arbeit in der Zusammenarbeit mit Ärzten, Cotherapeuten und Institutionen der Gesundheitsversorgung. Sie lernen sachlich begründete Lösungsansätze zu formulieren, angemessen umzusetzen und zu bewerten.
Die Regelstudienzeit beträgt für den Masterstudiengang zwei Jahre.
Abschluss: Master of Science (M.Sc.) Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie (gemäß §§ 7 und 9 des Psychotherapeutengesetzes)
Nach erfolgreichem Abschluss des Masterstudiengangs kann die Zulassung zur psychotherapeutischen Prüfung vor der zuständigen Stelle des Landes und nach deren Bestehen die Approbation als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut beantragt werden.
Ein Master-Abschluss in Psychologie ist Voraussetzung für ein weiterführendes Promotionsstudium, sowie für eine postgraduale Aus- oder Weiterbildung zum (Fach-)Psychotherapeuten nach altem oder neuem Recht der Psychotherapeutenausbildung.
Wichtig: Übergangsregelungen werden, sobald diese beschlossen, hier bekannt gegeben.
Modulhandbuch Master Psychologie KPPT