Die hier angegebenen Grenzränge beziehen sich auf die Verfahrensnote, die sich aus der Bachelornote und den zusätzlich erworbenen Punkten durch zusätzliche Praktika, Auslandssemester etc. (siehe BZO des jeweiligen Studiengangs) zusammensetzt.
Da die Varianz der Bewerberinnen und Bewerber hinsichtlich ihrer Noten sehr gering ist, kann es dazu kommen, dass sich der Grenzrang von Haupt- und Nachrückverfahren nicht unterschiedet.
WiSe 2025/26 | |
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Zum Ende des Hauptverfahrens | alle qualifizierten Bewerber zugelassen |
Zum Ende des Nachrückverfahrens | - |
WiSe 2025/26 | |
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Zum Ende des Hauptverfahrens | 1,2 |
Zum Ende des Nachrückverfahrens | 1,2 |