Im Bachelor- und im Masterstudium besteht die Möglichkeit der Vertiefung in Rechtspsychologie bzw. Forensischer Psychologie. Im Masterstudium können Studierende über zwei Semester hinweg Forensische Psychologie als ein Wahlpflichtmodul des Schwerpunktes Klinische Psychologie auswählen.
Auch Promotionen sind im Bereich der Rechtspsychologie bzw. Forensischen Psychologie möglich. Im Oktober 2014 fand beispielsweise der erste bundesweite Doktorand*innen-Workshop der Fachgruppe Rechtspsychologie der DGPs an der TU Braunschweig statt.
Der Bereich der Forensischen Psychologie wird im Masterstudium durch zwei Seminare abgedeckt:
1) Psychologische Tätigkeit im Straf- und Maßregelvollzug
Der Fokus liegt auf der Vorstellung von rechtlichen, organisatorischen und behandlerischen bzw. therapeutischen Rahmenbedingungen der psychologischen Tätigkeit im Straf- und Maßregelvollzug. Vertiefend arbeiten sich die Teilnehmenden in folgende Themen ein:
Übungen und gemeinsame Diskussionen sollen dabei die kritische Auseinandersetzung mit dem Thema fördern und nehmen einen großen Raum im Seminar ein.
2) Forensisch-psychologische Begutachtung
Das zweite Seminar fokussiert die theoretischen Grundlagen und die Praxis der forensischen Begutachtung im Strafrecht. Dabei werden rechtliche Rahmenbedingungen, Qualitätsstandards und Vorgehensweisen bei der Begutachtung folgender Bereiche behandelt:
Das Arbeiten mit Falldarstellungen und Beispielgutachten ermöglicht einen hohen Praxisbezug und trägt dazu bei, die Teilnehmenden mit dem Ablauf der Gutachtenerstellung vertraut zu machen.
Exkursionen in den Straf- und Maßregelvollzug oder Vorträge forensischer Gutachterinnen und Gutachter runden beide Veranstaltungen ab.