Kann eine Prüfung wegen Krankheit am Prüfungstag nicht abgelegt werden, ist ein ärztliches Attest notwendig. Bitte beachten Sie, dass eine Rückdatierung des Beginns der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf einen vor dem Behandlungsbeginn liegenden Tag nur in Ausnahmefällen möglich ist.
Das Attest ist innerhalb von drei Werktagen im Prüfungsamt vorzulegen. Der Tag der Prüfung zählt als erster Werktag. Ein Samstag zählt dabei auch als Werktag. Sollte der dritte und damit letzte Tag der Einreichungsfrist für das Attest ein Samstag, Sonn- oder Feiertag sein, dann wird die Abgabezeit entsprechend um diesen Tag verlängert und das ärztliche Attest darf am darauffolgenden Werktag abgeben werden. Ansonsten wird die Prüfung mit "nicht erschienen" (Note 5,0) gewertet. Kann der oder die Studierende krankheitsbedingt an der gleichen Prüfung bereits zum dritten Mal nicht teilnehmen, so ist für die dritte und jede weitere Krankmeldung für diese Prüfung anstelle eines ärztlichen Attests ein amtsärztliches Attest vorzulegen. Hierbei gilt dieselbe Einreichungsfrist von drei Werktagen. Andere ärztliche Atteste können dann nicht mehr akzeptiert werden.
Ärztliches Attest = Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder ärztliches Attest auf dem der Zusatz "Prüfungsunfähig" enthalten sein muss.
Wie kann ich das ärztliche Attest fristgerecht einreichen?
- Persönlich im für Sie zuständigen Prüfungsamt
- Per Fax vorab an die Faxnummer: 0531 391 8220
- Per Post (bei Zusendung der Krankmeldung per Post zählt das Datum des Poststempels als Nachweis der Einhaltung der Frist). Es obliegt Ihrer Pflicht, sicherzustellen, dass ein Poststempel mit Datum auf dem Brief lesbar ist.
Als Serviceleistung für Studierenden akzeptieren die Prüfungsämter der Carl-Friedrich-Gauß-Fakultät das eingescannte Original der Krankmeldung vorab zur Fristwahrung per E-Mail oder per Fax.
Das Original des ärztlichen Attests muss dann innerhalb einer Woche in dem für Sie zuständigen Prüfungsamt nachgereicht werden. Wird das Original der Krankmeldung nicht innerhalb einer Woche im Prüfungsamt nachgereicht, gilt die Prüfung mit "nicht erschienen" (5,0) bewertet.
Im Bachelor- und Masterstudiengang gilt : Für die dritte und jede darauf folgende Krankmeldung zur gleichen Prüfung wird ein amtsärztliches Attest benötigt! Ein anderes Attest wird nicht akzeptiert, so dass die Prüfung als "nicht bestanden" bewertet wird.
Für die Ausstellung eines Attests von einem Amtsarzt steht z. B. das Gesundheitsamt der Stadt Braunschweig, Hamburger Str. 226, zur Verfügung. Die Anmeldung erfolgt dort im Zimmer 36, spätestens bis 11:30 Uhr am Tag der Prüfung; Kosten: 60,00 Euro
Beispielgrafik (PDF)