Die Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit beträgt drei Monate. Bitte beachten Sie, dass Sie während der Bearbeitung der Bachelorarbeit immatrikuliert sein müssen.
Die Anmeldung zur Bachelorarbeit ist in der Regel möglich, sobald Studien- und Prüfungsleistungen im Umfang von mindestens 130 Leistungspunkten (2-Fächer-Bachelor, 1-Fach-Bachelor PO3 und neuer) bzw. 140 Leistungspunkte (1-Fach Bachelor PO2) erbracht wurden und diese dem Prüfungsamt vorliegen. Ob Sie die erforderlichen Leistungspunkte erreicht haben, können Sie im Prüfungsamt erfragen oder unter https://vorlesungen.tu-bs.de selbst überprüfen. Falls Sie die Anmeldung zur Bachelorarbeit ohne die erforderlichen Vorleistungen einreichen, wird die Anmeldung nicht anerkannt. Des Weiteren kann die Bachelorarbeit NICHT mit demselben Titel erneut angemeldet werden.
Zunächst ist es erforderlich, dass Sie sich eine/n Betreuer/in suchen und ein Thema für Ihre Bachelorarbeit absprechen. Beachten Sie bitte: Wenn Sie Ihre Bachelorarbeit extern schreiben möchten, erkundigen Sie sich bitte im Prüfungsamt über die entsprechenden Bestimmungen. Zur Anmeldung der Arbeit ist das Anmeldeformular „Anmeldung einer Abschlussarbeit“ zu verwenden, das im Prüfungsamt erhältlich und auch hier zu finden ist. Das vollständig ausgefüllte und von Ihnen und dem/der Erstprüfer/in unterzeichnete Anmeldeformular muss im Prüfungsamt eingereicht werden und die Arbeit ist somit angemeldet. Ab dem auf der Anmeldung angegebenen Datum läuft die Bearbeitungszeit von drei Monaten, der Abgabetermin liegt dementsprechend genau drei Monate nach dem Anmeldedatum (Beispiel: Anmeldedatum: 18.11.2015 -> Abgabedatum: 18.02.2016).
Die Abschlussarbeit muss dem Prüfungsamt spätestens am festgelegten Abgabedatum vorgelegt werden. Bitte beachten Sie dabei, dass der Samstag als Werktag gilt. Sollte der Abgabetermin außerhalb der Sprechzeiten liegen, müssen Sie vorab einen Termin zur Einreichung Ihrer Arbeit vereinbaren oder Ihre Arbeit per Post einreichen. Bitte senden Sie die Exemplare Ihrer Abschlussarbeit in diesem Fall an das Prüfungsamt Mathematik, Rebenring 58a, 38106 Braunschweig; bitte scannen Sie außerdem den Einlieferungsbeleg ein und schicken ihn als E-Mailanhang an das Prüfungsamt. Bitte beachten Sie, dass hierbei der Poststempel als Abgabedatum gilt. Fällt die Abgabefrist auf einen Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag (Land Niedersachsen), ist die Arbeit am darauffolgenden Werktag im Prüfungsamt abzugeben.
Es sind zwei gebundene Exemplare (Klebebindung) der Abschlussarbeit vorzulegen, die jeweils eine Eigenständigkeitserklärung enthalten müssen, die besagt, dass die vorgelegte Arbeit selbstständig und nur mit den angegebenen Hilfsmitteln verfasst worden ist. Zusätzlich zu den zwei gebundenen Exemplaren ist eine elektronische Version der Bachelorarbeit einzureichen. Bitte beachten Sie, dass Sie - je nach Prüfungsordnung - ggf. auch eine Zusammenfassung Ihrer Arbeit einreichen müssen. Außerdem muss eine mögliche Titeländerung dem Prüfungsamt durch den Betreuer vor Abgabe der Abschlussarbeit bekannt gemacht werden, anderenfalls kann die Abschlussarbeit im Prüfungsamt nicht angenommen werden.
Sollte es sich bei der Abschlussarbeit um Ihre letzte Prüfungsleistung handeln und möchten Sie sich möglichst kurzfristig exmatrikulieren, sollten Sie in jedem Fall sicher sein, dass Sie alle Prüfungs- und Studienleistungen inklusive der Abschlussarbeit bestanden haben. Sollte Ihre Abschlussarbeit noch nicht endgültig benotet sein, die Leistung aber in jedem Fall als bestanden bewertet werden, können Erst- und Zweitprüfer Ihnen eine „4,0-Bescheinigung“ ausgeben, die bestätigt, dass Ihre Abschlussarbeit mit mindestens „ausreichend“ bestanden ist. Wir raten dringend von einer Exmatrikulation ab, bevor nicht sichergestellt ist, dass alle Prüfungs- und Studienleistungen bestanden sind.
Corona-Update: Die Anmeldung von Abschlussarbeiten kann ab dem 20.04.2020 wieder regulär erfolgen. Bei der Anmeldung müssen die Studierenden bestätigen, dass sie sich der zurzeit eingeschränkten Möglichkeiten (z.B. Literaturversorgung etc.) bewusst sind und trotz der gegebenen Umstände die Arbeit regulär anfertigen können.
Ein Beispiel für die Bestätigung finden Sie hier.