Informationen zum Nachteilsausgleich

Studierenden können bei (chronischer) Krankheit oder Behinderung Nachteile während ihres Studiums entstehen. In solchen Fällen gibt es die Möglichkeit des Nachteilsausgleichs.


Handlungsempfehlung zum Nachteilsausgleich für Studierende bei Krankheit oder Behinderung

Die Regelungen des Nachteilsausgleichs an der TU Braunschweig werden in diesem Leitfaden beschrieben und erläutert.


Antragstellung

Der schriftliche Antrag wird formlos oder mithilfe des Formulars beim zuständigen Prüfungsausschuss eingereicht.