Studierenden können bei Krankheit oder Behinderung Nachteile während ihres Studiums entstehen. In solchen Fällen gibt es die Möglichkeit des Nachteilsausgleichs.
Aktuell ist keine Beauftragte/kein Beauftragter für die Belange von Studierenden mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen bestellt. Zum April 2023 ist jedoch eine neue Bestellung angestrebt.
Bei Fragen (bspw. zum Thema Nachteilsausgleich) wenden Sie sich bis dahin bitte an die Abteilung „Studium und Lehre“ .
Die Regelungen des Nachteilsausgleichs an der TU Braunschweig werden in diesem Leitfaden beschrieben und erläutert.
Der schriftliche Antrag wird formlos oder mithilfe des Formulars beim zuständigen Prüfungsausschuss eingereicht.