Nachteilsausgleich

Leitfaden und Formular

Sowohl Studentinnen im Mutterschutz (während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit) als auch Studierende mit Kind/ern bzw. Pflegeaufgaben können aufgrund ihrer besonderen Situation Nachteile während ihres Studiums entstehen. Für solche Fälle gibt es die Regelungen des Nachteilsausgleichs.

Die Regelungen an der TU Braunschweig werden in diesem Leitfaden beschrieben und erläutert.

Die schriftliche Antragstellung beim jeweils zuständigen Prüfungsausschuss erfolgt formlos oder mithilfe dieses Formulars.