Für Ihren Erstantrag ist eine vorherige Studienfinanzierungsberatung notwendig.
Diese kann bei folgenden Stellen stattfinden :
- Studienfinanzierungsberatung des Immatrikulationsamtes im Studienservice-Center,
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Beratungsstelle des International House im Studienservice-Center,
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Sozialberatung des Studentenwerks im Studienservice-Center oder
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Sozialreferat des Allgemeinen Studentischen Ausschusses (AStA) der TU Braunschweig.
Ihre Bewerbung auf eine Erst- oder Weiterförderung erfolgt ausschließlich online.
Sie können im Laufe des Online-Antragsverfahrens eine dieser Beratungsstellen auswählen. Ihre Antragsunterlagen werden automatisch an die ausgewählte Stelle weitergeleitet. Erst nach der erfolgten Beratung wird Ihr Antrag für die Auswahl an die Stiftung weitergeleitet. Die notwendigen Beratungen können jederzeit stattfinden.
Bei Folgeanträgen ist eine solche Beratung nicht notwendig, kann aber sinnvoll sein, z.B. wenn sich Ihre persönliche Situation geändert hat.
Für die nächste Förderperiode ab dem Wintersemester 2023/24 können Sie Ihren Erst- oder Folgeantrag von
Montag, 12.06.2023 - Freitag, 14.07.2023 einreichen.
Hier finden Sie den Link zum Stipendienbewerbungsportal.
Für die Vollständigkeit und Korrektheit der Unterlagen ist der Antragsteller bzw. die Antragstellerin verantwortlich.
Die Auswahl der Stipendien erfolgt durch den Vorstand auf Grundlage einer Empfehlung des Beirats. Der Beirat behält sich vor, Auswahlgespräche zu führen.
Eine Rückmeldung zu Ihrem Antrag erhalten Sie im November 2023.
Hinweis: Wenn Sie sich in einer akuten finanziellen Notsituation befinden, ist die Stiftung aufgrund der Förderintention, aber auch aufgrund der zeitaufwändigen Auswahlprozesse nicht der geeignete Ansprechpartner! Die Stiftung vergibt im Moment keine Nothilfen.
Bitte machen Sie in einem akuten finanziellen Notfall einen Beratungstermin bei einer der Beratungsstellen - dort kann man Sie kompetent und in der Regel auch schnell beraten.