Wenn du krank bist, gehst du in der Regel zuerst zum Allgemeinarzt. Um eine gute Ärztin oder einen guten Arzt zu finden, frage am besten deine Freunde und Freundinnen oder Bekannte nach deren Erfahrungen. Leider sind viele Praxen sehr ausgelastet und nehmen deshalb keine neuen Patient*innen mehr an. Wir unterstützen dich gerne bei der Suche nach einer Hausarztpraxis. Bitte kontaktier uns, wenn du Unterstützung benötigst: exchange(at)tu-braunschweig.de
Bitte beachte auch unsere Hinweise unter dem Punkt "Notfälle", wenn du sehr dringend einen Arzt oder eine Ärztin benötigst.
Falls deine Arztpraxis dich zu einem Facharzt oder einer Fachärztnin überweist, fragen ihn nach Empfehlungen und lassen den Termin von der Praxis vereinbaren. Allgemein- und Facharztpraxen findest du hier:
Telefonbuch
Ärzteverzeichnis des Landes Niedersachsen
Im Ärzteverzeichnis des Landes Niedersachsen sind auch die Fremdsprachenkenntnisse der jeweiligen Ärztinnen und Ärzte angegeben. So kannst du eine Arztpraxis finden, in der man gut Englisch oder sogar deine Muttersprache spricht.
Arztbesuche
Vereinbare telefonisch einen Termin in der Arztpraxis. Erkläre in akuten Fällen die Dringlichkeit.
Bringe immer deine Versicherungskarte (EHIC-Card oder deutsche Krankenversicherungskarte) mit!
- Wenn du gesetzlich versichert bist, rechnet der Arzt direkt mit deiner Krankenkasse ab.
- Wenn du privat versichert bist, zahlst du die Arztrechnung selbst und bekommst den Betrag nachträglich von deiner Versicherung erstattet.
Medikamente
Medikamente bekommst du in Deutschland nur in Apotheken.
- Medikamente für kleinere Erkrankungen wie z. B. Kopfschmerzen oder Erkältungen kannst du ohne Rezept in der Apotheke kaufen.
- Für verschreibungspflichtige Medikamente, die nur dein Arzt verordnen kann, erhältst du vom Arzt ein Rezept für die Abholung in der Apotheke.
- Wenn du gesetzlich krankenversichert bist, zahlst du bei den meisten Medikamenten 5 bis 10 Euro dazu. Den Restbetrag zahlt deine Krankenkasse.
- Wenn du privat versichert bist, zahlst du deine Medikamente selbst, anschließend erstattet deine Versicherung den Betrag gegen Vorlage der Quittung.