Zwecke der Verarbeitung
Planung und Durchführung von Prüfungen/Audits, Stichproben und Kontrollen zur Einhaltung der Datenschutzanforderungen; Dokumentation von Feststellungen, Empfehlungen und Nachverfolgung von Maßnahmen.
Beschreibung der Kategorien betroffener Personen
Interne Verantwortliche/Ansprechpersonen in geprüften Bereichen; ggf. mittelbar Studierende/Beschäftigte, wenn Systeme mit Personenbezug geprüft werden (Verwendung von Test-/pseudonymisierten Daten angestrebt).
Beschreibung der Kategorien von personenbezogenen Daten
Auditberichte, Prüfprotokolle, Maßnahmenpläne; System- und Berechtigungsdaten (User-IDs, Rollen); in Ausnahmefällen Stichprobenmetadaten; keine produktiven Personaldaten, soweit möglich.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Von den betroffenen Personen werden ihre personenbezogenen Daten zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung verarbeitet, Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO in Verbindung mit Art. 39 Abs. 1 lit. b DSGVO.
Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch werden
Geprüfte Bereiche; Hochschulleitung; ggf. Justiziariat (Abteilung 11), ggf. Stabsstelle CISO.
Drittland oder internationale Organisation
Personenbezogene Daten werden nicht in ein Drittland übermittelt. Eine Übermittlung in ein Drittland ist auch nicht geplant.
Fristen für die Löschung der verschiedenen Datenkategorien
Auditberichte, wesentliche Prüfprotokolle, Maßnahmenpläne und die Dokumentation der Maßnahmenumsetzung werden grundsätzlich drei Jahre nach Schließung des Auditvorgangs (z. d. A.) aufbewahrt. Der Auditvorgang wird erst geschlossen, wenn die erforderliche Nachverfolgung festgestellter Maßnahmen abgeschlossen ist. Personenbezogene Prüf- und Arbeitsdaten, insbesondere System- und Berechtigungsauszüge, Stichprobendaten, Logauszüge und sonstige zu Prüfzwecken angefertigte Kopien, werden gelöscht, sobald sie für die Durchführung des Audits, die Dokumentation der Feststellungen und eine erforderliche Nachprüfung nicht mehr benötigt werden. Soweit aufgrund eines laufenden behördlichen oder gerichtlichen Verfahrens, geltend gemachter Rechtsansprüche oder sonstiger gesetzlicher Anforderungen eine weitere Aufbewahrung erforderlich ist, werden die betroffenen Unterlagen bis zum Wegfall dieses Grundes aufbewahrt. Nach Ablauf der maßgeblichen Aufbewahrungsfrist erfolgt die Aussonderung nach Maßgabe der für die TU Braunschweig geltenden Aufbewahrungs- und Archivregelungen.
Datenquelle
Interviews, Dokumenten- und Systemprüfungen; interne Richtlinien/Prozesse; Konfigurationsauszüge.
Automatisierte Entscheidungsfindung
Eine automatisierte Entscheidungsfindung im Sinne des Art. 22 DSGVO erfolgt nicht.