Diese Handreichung ist nur relevant, wenn in der empirischen Bachelor- oder Masterarbeit personenbezogene Daten verarbeitet werden. Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare Person beziehen, zum Beispiel Namen, Kontaktdaten, Stimmen in Audioaufnahmen, Interview-Aussagen, Umfrageantworten, Funktionsbezeichnungen in kleinen Gruppen oder Kombinationen von Angaben, aus denen eine Person erkennbar werden kann.
Wenn ausschließlich vollständig anonymisierte Daten verarbeitet werden, ist die DSGVO nicht anwendbar. Anonymisierung bedeutet, dass eine Zuordnung zu einzelnen Personen dauerhaft und praktisch nicht mehr möglich ist. Eine bloße Pseudonymisierung, etwa durch Codes statt Namen, reicht dafür nicht aus, solange eine Zuordnungsliste existiert oder Personen durch Kontext, Stimme, Funktion, Ort oder seltene Merkmale wiedererkannt werden können.