2 Fallgruppen: Wer ist verantwortlich?

Grundsatz

Datenschutzrechtlich verantwortlich ist, wer über Zwecke und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten entscheidet (Art. 4 Nr. 7 DSGVO). Verantwortliche können auch natürliche Personen sein, und damit auch Studierende. Als Verantwortliche unterliegen sie denselben Pflichten wie Unternehmen oder Behörden, sie müssen Datenschutzinformationen bereitstellen, auf Betroffenenrechte reagieren und ihre Verarbeitungen dokumentieren können.

Bei Abschlussarbeiten ist zu unterscheiden: Die TU Braunschweig ist verantwortlich für das Prüfungsverfahren (Anmeldung, Themenausgabe, Abgabe, Bewertung, Prüfungsakte). Ob die TU auch für die Forschungsdaten verantwortlich ist, hängt vom konkreten Vorhaben ab.

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