In der Regel studiert man nach der Prüfungsordnung, die zum Zeitpunkt des Eintrittes in den Studiengang aktuell gültig ist. Eine Abfrage der Version kann aber auch über das QIS-Portal unter https://vorlesungen.tu-bs.de erfolgen. Unter dem Bereich Notenspiegel/Bescheinigungen kann man sehen, in welcher Version man gerade studiert. Im Bereich der Dokumente kann die jeweilige Prüfungsordnung entnommen werden.
Studierende, die Leistungen der Hochschule nachfragen (Lehre, Betreuungsleistungen oder auch Abnahme von Prüfungen) müssen nach §19 NHG eingeschrieben sein und dürfen nicht beurlaubt sein.
Bei der Erstellung und Abgabe der Abschlussarbeit handelt es sich um eine Prüfungsleistung. Diplom-, Master- bzw. Bachelorarbeiten können demnach nur angemeldet, angefertigt und eingereicht werden, wenn der/die Studierende nicht exmatrikuliert und nicht beurlaubt ist. Eine Exmatrikulation ist sofort nach Abgabe der Abschlussarbeit (bzw. nach dem Ablegen der letzten Prüfungsleistung) möglich (allerdings ist dann die Prüfungsleistung noch nicht bewertet und im Falle eines Nichtbestehens müssten Sie sich, wenn Sie sich bereits exmatrikuliert haben, zum nächsten Semester wieder neu einschreiben).
Die Abschlussarbeit gilt als bestanden, wenn eine so genannte "4,0-Bescheinigung" vorliegt. Damit wird von Erst- und Zweitprüfer nach Abgabe der Arbeit bestätigt, dass die wissenschaftliche Arbeit mindestens mit "ausreichend" bewertet wird. Als Abschlussdatum gilt der Tag, an dem die letzte Prüfungsleistung erbracht wurde (Abgabedatum der Abschlussarbeit/ bzw. der Tag der letzten Prüfung).
Um bei Ablegen der letzten Prüfungsleistung (Prüfung oder Abgabe der Abschlussarbeit) kurz nach Beginn eines neuen Semesters nicht den vollen Studienbeitrag zahlen zu müssen, sieht das NHG folgende Regelung vor: Nach §19 Abs. 6 Satz 4 NHG können sich Studierende spätestens innerhalb eines Monats nach Vorlesungsbeginn exmatrikulieren lassen und erhalten dann ihre gezahlten Studienbeiträge erstattet.
Sofern alle Prüfungs- und Studienleistungen bestanden sind, werden die entsprechenden Zeugnisse und Urkunden automatisch erstellt.
Zeugnisse und Urkunden werden laufend abgewickelt. Sobald ihre Unterlagen abholfertig sind, informieren wir sie per E-Mail.
Der Vorgang der Zeugniserstellung startet im Prüfungsamt erst, nachdem die Bewertung Ihrer letzten Prüfungsleistung im Prüfungsamt vorliegt. In der Regel ist dies die Abschlussarbeit. Das Gutachten zur Abschlussarbeit sollte dem Prüfungsamt 4 Wochen nach Abgabe der Arbeit vorliegen. Bitte erkundigen Sie sich im Prüfungsamt, ob das Gutachten 4 Wochen nach Ihrer Abgabe vorliegt. Nur so ist gewährleistet, dass es bei Ihrer Urkunden- und Zeugniserstellung zu keinen großen Verspätungen kommt. Nach Eingang des letzten Prüfungsergebnisses werden Ihr Zeugnis und Ihre Urkunde gedruckt und durchlaufen anschließend den Unterschriftenumlauf. In der Regel dauert es ca. 2 Monate, bis Zeugnis und Urkunde zur Abholung bereit liegen.
Bitte beachten Sie: Ihre Bachelorurkunde können Sie erst abholen, wenn Sie Ihre Exmatrikulation nachweisen.
Kann eine Prüfung wegen Krankheit am Prüfungstag nicht abgelegt werden, ist ein ärztliches Attest notwendig. Bitte beachten Sie, dass eine Rückdatierung des Beginns der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf einen vor dem Behandlungsbeginn liegenden Tag nur in Ausnahmefällen möglich ist.
Das Attest ist innerhalb von drei Werktagen im Prüfungsamt vorzulegen. Der Tag der Prüfung zählt als erster Werktag. Ein Samstag zählt dabei auch als Werktag. Sollte der dritte und damit letzte Tag der Einreichungsfrist für das Attest ein Samstag, Sonn- oder Feiertag sein, dann wird die Abgabezeit entsprechend um diesen Tag verlängert und das ärztliche Attest darf am darauffolgenden Werktag abgeben werden. Ansonsten wird die Prüfung mit "nicht erschienen" (Note 5,0) gewertet. Kann der oder die Studierende krankheitsbedingt an der gleichen Prüfung bereits zum dritten Mal nicht teilnehmen, so ist für die dritte und jede weitere Krankmeldung für diese Prüfung anstelle eines ärztlichen Attests ein amtsärztliches Attest vorzulegen. Hierbei gilt dieselbe Einreichungsfrist von drei Werktagen. Andere ärztliche Atteste können dann nicht mehr akzeptiert werden.
Ärztliches Attest = Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder ärztliches Attest auf dem der Zusatz "Prüfungsunfähig" enthalten sein muss.
Wie kann ich das ärztliche Attest fristgerecht einreichen?
- Per Fax vorab an die Faxnummer: 0531 391 8220
- Per Post (bei Zusendung der Krankmeldung per Post zählt das Datum des Poststempels als Nachweis der Einhaltung der Frist).
Es obliegt Ihrer Pflicht, sicherzustellen, dass ein Poststempel mit Datum auf dem Brief lesbar ist.
Als Serviceleistung für Studierenden akzeptieren die Prüfungsämter der Carl-Friedrich-Gauß-Fakultät das eingescannte Original der Krankmeldung vorab zur Fristwahrung per E-Mail oder per Fax.
Das Original des ärztlichen Attests muss dann innerhalb einer Woche in dem für Sie zuständigen Prüfungsamt nachgereicht werden Wird das Original der Krankmeldung nicht innerhalb einer Woche im Prüfungsamt nachgereicht, gilt die Prüfung mit "nicht erschienen" (5,0) bewertet.
Im Bachelor- und Masterstudiengang gilt : Für die dritte und jede darauf folgende Krankmeldung zur gleichen Prüfung wird ein amtsärztliches Attest benötigt! Ein anderes Attest wird nicht akzeptiert, so dass die Prüfung als "nicht bestanden" bewertet wird.
Für die Ausstellung eines Attests von einem Amtsarzt steht z. B. das Gesundheitsamt der Stadt Braunschweig, Hamburger Str. 226, zur Verfügung. Die Anmeldung erfolgt dort im Zimmer 36, spätestens bis 11:30 Uhr am Tag der Prüfung; Kosten: 60,00 Euro
Prüfungen können gemäß § 13 APO zweimal wiederholt werden. Wiederholungsprüfungen müssen nicht zwingend im auf den Prüfungsversuch folgenden Semester abgelegt werden. Beim letzten schriftlichen Versuch, dessen Nichtbestehen das endgültige Scheitern und damit die Beendigung des Studiums zur Folge hätte, darf die Note "nicht ausreichend" nur nach einer mündlichen Ergänzungsprüfung vergeben werden.
Das Thema der Masterarbeit muss aus dem Bereich der Wirtschaftswissenschaften stammen. Ohne Antrag kann die Arbeit auch von Prof. Dombrowski und Prof. Herrmann betreut werden. Die Bearbeitungszeit beträgt 6 Monate. Bitte beachten Sie, dass Sie während der Bearbeitung der Masterarbeit immatrikuliert sein müssen!
Die Anmeldung der Masterarbeit ist möglich, sobald Sie 60 Leistungspunkte im Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik erbracht haben und diese dem Prüfungsamt vorliegen. Ob Sie die erforderlichen 60 Leistungspunkte erreicht haben, können Sie im Prüfungsamt erfragen, oder unter https://vorlesungen.tu-bs.de selbst überprüfen. Falls Sie die Anmeldung zur Masterarbeit ohne die erforderlichen Vorleistungen einreichen, wird die Anmeldung nicht anerkannt. Des Weiteren kann die Masterarbeit NICHT mit demselben Titel erneut angemeldet werden.
Zunächst ist es erforderlich, dass Sie sich einen Betreuer suchen und ein Thema für Ihre Masterarbeit absprechen. Beachten Sie bitte: Wenn Sie Ihre Masterarbeit extern schreiben möchten, ist es ebenfalls erforderlich, dass Sie sich zunächst einen Betreuer an der TU Braunschweig suchen! Zur Anmeldung der Arbeit ist das Anmeldeformular "Anmeldung einer Abschlussarbeit im Studiengang ToM" zu verwenden, das vor dem Prüfungsamt aushängt und auch hier zu finden ist. Das ausgefüllte und von Ihnen und dem Prüfer unterzeichnete Anmeldeformular wird vom Institut an das Prüfungsamt übersandt und die Arbeit ist somit angemeldet. Ab dem auf der Anmeldung angegebenen Datum läuft die Bearbeitungszeit von sechs Monaten, der Abgabetermin liegt dementsprechend genau sechs Monate nach dem Anmeldedatum (Beispiel: Anmeldedatum: 18.11.2009 -> Abgabedatum: 18.05.2010).
Die Abschlussarbeit muss dem Prüfungsamt spätestens am festgelegten Abgabedatum vorgelegt werden. Fällt die Abgabefrist auf einen Samstag, ist die Arbeit am vorhergehenden Freitag im Prüfungsamt abzugeben oder per Post einzureichen. Bitte senden Sie die Exemplare Ihrer Abschlussarbeit in diesem Fall an das Prüfungsamt für Wirtschaftsinformatik, Rebenring 58a, 38106 Braunschweig. Bitte beachten Sie, dass hierbei der Poststempel als Abgabedatum gilt! Fällt die Abgabefrist auf einen Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag (Land Niedersachsen), ist die Arbeit am darauffolgenden Werktag im Prüfungsamt abzugeben.
Es sind zwei gebundene Exemplare der Abschlussarbeit vorzulegen, die jeweils eine eidesstattliche Erklärung enthalten müssen, dass die vorgelegte Arbeit selbstständig und nur mit den angegebenen Hilfsmitteln verfasst worden ist. Eine Vorlage für die eidesstattliche Erklärung finden Sie hier. Bitte beachten Sie, dass eine mögliche Titeländerung dem Prüfungsamt durch den Betreuer vor Abgabe der Abschlussarbeit bekannt gemacht werden muss, andernfalls kann die Abschlussarbeit im Prüfungsamt nicht angenommen werden!
Sollte es sich bei der Abschlussarbeit um Ihre letzte Prüfungsleistung handeln und möchten Sie sich möglichst kurzfristig exmatrikulieren, sollten Sie in jedem Fall sicher sein, dass Sie alle Prüfungs- und Studienleistungen inklusive der Abschlussarbeit bestanden haben. Sollte Ihre Abschlussarbeit noch nicht endgültig benotet sein, die Leistung aber in jedem Fall als bestanden bewertet werden, können Erst- und Zweitprüfer Ihnen eine "4,0-Bescheinigung" ausgeben, die bestätigt, dass Ihre Abschlussarbeit mit mindestens "ausreichend" bestanden ist. Wir raten dringend von einer Exmatrikulation ab, bevor nicht sicher gestellt ist, dass alle Prüfungs- und Studienleistungen bestanden sind!
Krankmeldung während der Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit
Wichtige Hinweise zur Krankmeldung während der Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit finden Sie hier (PDF)
Gemäß § 19 (1) des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge an der TU Braunschweig ist es Ihnen gestattet Zusatzprüfungen abzulegen, solange Sie die Prüfungs- und Studienleistungen, die zum Studienabschluss erforderlich sind, noch nicht abgeschlossen haben. Studierende aus Bachelorstudiengängen können in diesem Zusammenhang maximal 35 Leistungspunkte aus Masterstudiengängen erwerben.
Bitte beachten Sie, dass Sie, wenn Sie Zusatzprüfungen im Masterstudiengang ablegen möchten, dies vor Anmeldung beim Prüfungsausschuss beantragen müssen! Nachträglich eingereichte Leistungsnachweise werden nicht als Zusatzprüfung anerkannt!
Gemäß §19 (2) wird auf Antrag das Ergebnis und die erreichte Anzahl der Leistungspunkte mit in Ihrem Zeugnis aufgenommen, jedoch nicht mit in das Gesamtergebnis einbezogen. Bitte versäumen Sie nicht dies gegebenenfalls bis spätestens vier Wochen vor Ablegen der letzten zum erfolgreichen Studienabschluss erforderlichen Prüfungsleistung zu beantragen!
Bitte beachten Sie: Der Rücktritt von Zusatzprüfungen ist über das Online-System leider nicht möglich!
Sofern Sie Zulassungsauflagen zu erfüllen haben, ist es erforderlich, dass Sie sich im Prüfungsamt zu den jeweiligen Prüfungen anmelden. Das Prüfungsamt informiert die Prüfer, dass Sie an der jeweiligen Prüfung teilnehmen werden.
Wenn Sie alle Ihre Zulassungsauflagen erfüllt haben und alle Prüfungsergebnisse im Prüfungsamt eingegangen sind, erstellen wir Ihnen gerne eine Bescheinigung als Nachweis zur Vorlage im Immatrikulationsamt. Bitte melden Sie sich frühzeitig im Prüfungsamt und informieren Sie uns, dass eine Bescheinigung zu erstellen ist. Bitte planen Sie für die Bearbeitung etwa drei Werktage ein.
Um Leistungen aus dem Diplom in den Bachelor übertragen zu können, müssen Sie einen formlosen Antrag an den Prüfungsausschussvorsitzenden stellen. Folgende Leistungen können auf Antrag direkt übernommen werden (vorausgesetzt, dass die Leistungen benotet sind):
Betriebliches Rechnungswesen für Betriebliches Rechnungswesen (6 LP)
Analysis für Informatiker (Klausur nötig) für Analysis für Informatiker (10 LP)
Lineare Algebra für Informatiker (Klausur nötig) für Lineare Algebra für Wirtschaftsinformatiker (5 LP)
Logik für Informatiker als eine der beiden Informatik-Vertiefungen (5 LP)
Grundlagen der Volkswirtschaftslehre für Grundlagen der Volkswirtschaftslehre (6 LP)
BWL I bis IV für Grundlagen der BWL (Unternehmensführung/Marketing und/oder Produktion + Logistik/Finanzwirtschaft, je 6 LP)
QBWL I und II für Quantitative Methoden der BWL (8 LP)
Business Intelligence für Business Intelligence (3 LP)
Grundlagen der Wirtschaftsinformatik für Einführung in die Wirtschaftsinformatik (5 LP)
Algorithmen und Datenstrukturen für Algorithmen und Datenstrukturen (8 LP)
Bürgerliches Recht/HGB für Bürgerliches Recht (6 LP)
Seminar aus der Informatik, Winfo oder Wiwi als Bachelorseminar (5 LP)
Datenbanksysteme (wenn Teil einer Hauptdiplomprüfung) als Relationale Datenbanksysteme I (5 LP)
Computernetze für Computernetze I (5 LP)
Softwareentwicklungspraktikum als Softwareentwicklungspraktikum (8 LP)
Medizinische Informationssysteme A als Taktisches Informationsmanagement (5 LP)
Informatik-Vertiefung im HD als weitere Informatik-Vertiefung (5 LP)
BWL-Vertiefung im HD -> möglich als Bachelor-Vertiefung Wirtschaftswissenschaften (6 LP)
Spieltheorie und Managerial Economics als Bachelor-Vertiefung Wirtschaftswissenschaften Volkswirtschaftslehre (6 LP)
Öffentliches Recht + Unternehmensrecht als Bachelor-Vertiefung Wirtschaftswissenschaften Recht (6 LP)
Software-Engineering als Software Engineering I (4 LP)
Programmieren I und II als Programmieren I und II (je 6 LP)
Weitere Leistungen des Diplomstudienganges können angerechnet werden. Wenden Sie sich dazu bitte an Ihren Studiengangskoordinator.
Für Leistungen, die keine Benotung enthalten, sind die Noten der Prüfungen bei den Prüfern zu ermitteln (Antrag mittels Formular "Anerkennung von Leistungen"). Ansonsten werden die Leistungen nur mit einem unbenotet bestanden versehen und fließen nicht in die Gesamtnote mit ein.
Um Leistungen aus der Informatik anerkennen zu lassen ist nur ein formloser Antrag an den Prüfungsausschussvorsitzenden mit einer bescheinigten Notenübersicht aus dem Prüfungsamt Informatik nötig. Folgende Leistungen können im Bachelor anerkannt werden:
Software Engineering I
Medizinische Informationssysteme A (Taktisches Informationsmanagement)
Softwareentwicklungspraktikum (SEP)
Teamprojekt der Informatik
Seminar aus der Informatik
Programmieren I und II
Algorithmen und Datenstrukturen
Datenbanksysteme
Computernetze
Analysis für Informatiker
Lineare Algebra für Informatiker (als LA für Winfos)
Die Verfahrensweise entspricht dem des Falles 1, jedoch nur für die Prüfungen der Wirtschaftswissenchaften. Zusätzlich ist auch noch eine Notenbescheinigung des alten Prüfungsamtes dem Antrag bei zulegen. Für alle anderen Leistungen ist das Formular "Anerkennung von Leistungen" zu verwenden. Die Anerkennung führen die Prüfer bzw. Dozenten der Veranstaltungen im Studiengang Wirtschaftsinformatik durch. Neben der Vorlage von Notenbestätigungen kann von den Prüfern auch verlangt werden, dass eine Beschreibung der Inhalte der besuchten Lehrveranstaltung vorgelegt werden muss.
Um Leistungen, die außerhalb der TU erworben wurden, anerkennen zu lassen, müssen Sie folgendermaßen vorgehen:
Lesen Sie die Richtlinien zur Anerkennung von Leistungen und füllen Sie das Formular "Anerkennung von Leistungen" aus und reichen es zusammen mit den Notenbestätigungen sowie der Beschreibung der Inhalte der besuchten Veranstaltungen bei dem Fach ein, bei dem die Leistung anerkannt werden soll.
Wenn die Leistung anerkannt wurde, geben Sie das vom Fachdozenten unterschriebene Formular im Prüfungsamt ab
Grundsätzlich können Sprachenkurse eingebracht werden. Falls man die erste Fremdsprache aus Schulzeiten einbringen möchte, so muss gelten der Unterricht wurde mindestens auf dem Niveau B2 unterrichtet. Für die zweite und dritte Fremdsprache muss gelten, dass diese mindestens auf dem Niveau B1 unterrichtet wurden. Für alle weiteren Fremdsprachen gilt, dass diese mindestens auf dem Niveau A1 unterrichtet worden sein müssen. Zusätzlich gilt für alle Bildungsausländer die "Deutsch" als Sprachkurs belegen wollen, dass diese zuvor am Deutschunterricht mindestens auf dem Niveau C1 teilgenommen haben müssen.
Die Standard-Sprachkurse des Sprachenzentrums sind für Studierende der TU Braunschweig kostenlos. Nur für die Intensiv-Kurse Deutsch muss eine Kursgebühr entrichtet werden.