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Anonymisierung von Prüfungen

Die Kommission für Gleichstellung hat im April 2021 eine Arbeitsgruppe zum Thema „Anonymisierung von Prüfungen“ gebildet.

Das Phänomen des unconscious bias (unbewusste Verzerrungen) kann bei der Bewertung studentischer Leistungen relevant sein. Dieses Phänomen beschreibt eine Beeinflussung von Bewertungsvorgängen durch unbewusste Assoziationen, die alleine durch den Namen der Studierenden ausgelöst werden. Dies kann zu besseren und schlechteren Beurteilungen führen1. 

Eine Möglichkeit, solche Verzerrungen zu minimieren, ist die Anonymisierung von schriftlichen Präsenzklausuren. Da diese auch aus datenschutzrechtlicher Sicht notwendig sind, hat die KfG einen datenschutzkonformen Verfahrensvorschlag in Abstimmung mit dem Datenschutzbeauftragten der TU Braunschweig entwickelt. Dieser basiert auf der Verwendung einer Prüfungsnummer, das Vorgehen ist an einigen Instituten bereits etabliert. 
Aufgrund der Umstellung der Prüfungsampel, werden die Pilotprüfungen auf das Sommersemester 2022 verschoben. Dann wird der Verfahrensvorschlag von Lehrenden an unterschiedlichen Fakultäten bei Pilotprüfungen angewandt und in der Praxis geprüft. Im Anschluss werden die ersten Erfahrungen der Pilotprüfungen ausgewertet und in das weitere Vorgehen einbezogen.

Sie unterstützen das Vorhaben und möchten gerne eine anonymisierte Prüfung durchführen?
Dann melden Sie sich unter pruefung-anonym(at)tu-braunschweig.de!

Um den Prozess transparent zu gestalten, finden Sie hier eine chronologische Beschreibung der Tätigkeiten sowie einige Ergebnisse der "Umfrage unter Lehrenden der TU Braunschweig" (Ende 2021). 

[1] Hier finden Sie zwei Studien, die den Zusammenhang von Namen und Bewertung untersuchen: Studying Gender Bias in Physics Grading: The role of teaching experience and country (Hofer, 2015); (Biased) Grading of Students’ Performance: Students’ Names, Performance Level, and Implicit Attitudes (Bonefeld, Dickhäuser, 2018)

Was ist bisher passiert?

Juli 2022: Veröffentlichung des Verfahrensvorschlags auf der Homepage

  • Verfahrensvorschlag mit Beispieldeckblatt zum Download auf Homepage (.doc und .pdf)
  • Einladung zur Teilnahme an Testphase im Newsletter der TU Braunschweig

Januar 22: Arbeitsgruppe „Anonymisierung von Prüfungen“ entwickelt Verfahrensvorschlag

  • in Abstimmung mit dem Datenschutzbeauftragten der TU Braunschweig,
  • Einbindung bereits gesammelter Erfahrungen an verschiedenen Fakultäten

Dezember 21: Auswertung der Umfrage unter Lehrenden

  • Ergebnisse unten unter dem Reiter "Ergebnisse der Umfrage unter Lehrenden der TU Braunschweig"
  • Kontakt zu Lehrenden, die bereits anonymisierte Prüfungen durchführen

November 21: Kontakt mit dem Datenschutzbeauftragten der TU Braunschweig

  • Hinweis: Matrikelnummer ist nicht geeignet
  • Angabe von Namen ist nicht datenschutzkonform
  • bspw. studentische Hilfskräfte unterstützen teils Korrekturen
  • Verfahrensvorschlag

November 21: Umfrage unter Lehrenden

  • Ziel: Stimmungsbild zur Anonymisierung von Prüfungen, Sammlung von Bedenken und Vorschlägen

April 21: Gründung der Arbeitsgruppe „Anonymisierung von Prüfungen“

  • Informationssammlung zu Forschungsergebnissen und Verfahren an anderen Hochschulen
  • Kontaktaufnahme zu Studierenden über Fachgruppen /-schaften
Ergebnisse der Umfrage unter Lehrenden der TU Braunschweig

​​​​​​Die Umfrage wurde im November 2021 an alle Studiengangskoordinationen mit der Bitte um Weiterleitung verschickt und zusätzlich über stud.ip verbreitet. Insgesamt haben knapp 200 Personen teilgenommen und 149 gültige Antworten konnten ausgewertet werden - vielen Dank für die rege Beteiligung! 

Die Umfrage bestand aus sechs Fragen: 

1) An welcher Fakultät lehren Sie? 
2) In welchem Studiengang oder welchen Studiengängen lehren Sie? 
3) Können Sie sich vorstellen, in Ihren Veranstaltungen durch die Nutzung der Matrikelnummer anonymisierte Präsenzklausuren durchzuführen?1
4) Welche Bedenken haben Sie zur Einführung anonymisierter Präsenzklausuren? 
5) Haben Sie Verbesserungsvorschläge? 
6) Gibt es sonst noch etwas, das Sie gerne hinzufügen möchten? 

[1] Anmerkung: Erst in der Abstimmung mit dem Datenschutzbeauftragten der TU Braunschweig wurden wir darauf aufmerksam, dass die Matrikelnummer keinesfalls genutzt werden und niemals als Anonymisierung begriffen werden darf. Die Umfrage war zu diesem Zeitpunkt bereits aktiv, daher ist der bereits verworfene Vorschlag hier zu finden. 

An welcher Fakultät lehren Sie?

Grafik: Teilnehmende nach Fakultäten

Können Sie sich vorstellen, in Ihren Veranstaltungen durch die Nutzung der Matrikelnummer anonymisierte Prüfungen durchzuführen?

Grafik: Zustimmungswerte zur Durchf. anonym. Prüfungen

Anmerkung: Erst in der Abstimmung mit dem Datenschutzbeauftragten der TU Braunschweig wurden wir darauf aufmerksam, dass die Matrikelnummer keinesfalls genutzt werden und niemals als Anonymisierung begriffen werden darf. Die Umfrage war zu diesem Zeitpunkt bereits aktiv, daher ist der bereits verworfene Vorschlag hier zu finden. 

Bedenken

Wir haben die gesammelten Bedenken der Umfrage geclustert und antworten hier auf wiederholt genannte Themen. 

Matrikelnummer

Die am häufigsten genannten Bedenken beziehen sich auf die Verwendung der Matrikelnummer: Die Angst vor fehlender Anonymität (insb. bei kleineren Gruppen), einer hohen Fehlerquote, oder die Befürchtung, der Studierendenausweis allein könnte nicht ausreichend sein zur Identitätsprüfung.

Antwort: Die Verwendung der Matrikelnummer haben wir verworfen. Alle genannten Probleme können durch den erarbeiteten Verfahrensvorschlag und mit der Verwendung einer Prüfungsnummer gelöst werden. Die Identität der Studierenden wird bei dieser Vorgehensweise während der Prüfung anhand des Personalausweises geprüft.

(Zeitlicher) Mehraufwand

Die Anonymisierung von Prüfungen bringt einen Mehraufwand mit sich. 

Antwort: Nach den bereits von einigen Instituten an der TU Braunschweig gesammelten praktischen Erfahrungen hält sich dieser Mehraufwand in Grenzen und ist durch den Nutzen durchaus gerechtfertigt.

Unconscious Bias 

In Bezug auf den Unconscious Bias wurden drei Bedenken geäußert: Die Überzeugung, selbst keinem Bias zu unterliegen; die Überzeugung, dass in den Naturwissenschaften keine Verzerrung möglich ist; die Befürchtung, dass auch andere Faktoren wie das Schriftbild einen Bias hervorrufen könnten.

Antwort: Unconscious Bias - also unbewusste kognitive Verzerrungen - finden sehr schnell und ohne Intention oder das Bewusstsein darüber statt. Sie begleiten den Alltag aller Menschen und sind ein in der Psychologie umfassend untersuchtes und belegtes Phänomen.

Es geht bei dem Vorschlag anonymisierte Prüfungen einzuführen nicht darum, Lehrenden beabsichtigt unfaires Verhalten zuzuschreiben. Die Anonymisierung von Prüfungsbögen ist eine Möglichkeit, mögliche Verzerrungen zu vermindern und somit Lehrenden und Studierenden mehr Sicherheit in der objektiven Bewertung von Leistung zu geben. Die Einführung anonymisierter Prüfungen hat nicht den Anspruch, jede Form von Verzerrung vollständig zu verhindern. Andere Faktoren wie das Schriftbild können weiterhin Rückschlüsse zulassen. Weiterhin bezieht das Vorhaben sich nur auf schriftliche Klausuren, andere Prüfungsformen wie mündliche Prüfungen oder Hausarbeiten lassen sich in der Praxis nicht so einfach anonymisieren. 

Verzerrungen sind in jedem Fachbereich möglich und es ist davon auszugehen, dass die Möglichkeit für Verzerrungen mit der Komplexität eines Themas steigt - im universitären Kontext werden selten ausschließlich Ergebnisse abgefragt. Beispielsweise lassen sich bereits Herleitungen oder Rechenwege nicht einfach in „richtig“ oder „falsch“ einordnen. Wir haben einige Gespräche mit Lehrenden an der TU Braunschweig geführt, die in naturwissenschaftlichen Studiengängen lehren und dies aus ihrer praktischen Erfahrung heraus bestätigen. 

 

Verbesserungsvorschläge und weitere Anmerkungen

Wir bedanken uns herzlich für die genannten Verbesserungsvorschläge, die uns bei der Entwicklung des Verfahrensvorschlags sehr weitergeholfen haben. Der am häufigsten genannte Wunsch bezieht sich auf die Umsetzbarkeit in digitalen Prüfungen. Im weiteren Verlauf des Projekts werden wir auch dieses Thema prüfen. 

Neben der Anonymisierung wurden hilfreiche Tipps zur möglichst objektiven Bewertung genannt: Separate Korrektur der Aufgaben, differenzierte und transparente Bewertungsschemata, Multiple Choice.

Insgesamt haben die Antworten der Umfrageteilnehmenden das Vorhaben sehr bestärkt. Die Freifelder spiegeln die große Zustimmung wieder, auf die das Vorhaben unter den Lehrenden der TU Braunschweig stößt (siehe Antworten auf Frage 2). 

Einige Lehrende, die bereits anonymisierte Prüfungen durchführen, haben sich an uns gewandt und von ihren praktischen Erfahrungen berichtet. Vielen herzlichen Dank auch für dieses wichtige Feedback!

Verfahrensvorschlag
  • KfG_Verfahrensvorschlag_Word
  • KfG_Verfahrensvorschlag_PDF

Der hier zur Verfügung gestellte Verfahrensvorschlag wurde auf Initiative einer Arbeitsgruppe der KfG erstellt und mit dem Datenschutzbeauftragten der TU Braunschweig Bernd Nörtemann abgestimmt. Für Fragen zu diesem Verfahrensvorschlag und zur praktischen Durchführung anonymisierter Prüfungen wenden Sie sich bitte an pruefung-anonym(at)tu-braunschweig.de

Bitte laden Sie sich hier den Verfahrensvorschlag als Word-Dokument oder PDF herunter.

Feedback und Evaluation

Das Thema der Anonymisierung von Prüfungen ist ein neuer Prozess an vielen Instituten der TU Braunschweig. Daher sammeln wir Ihre Erfahrungen mit und Ihre Auffassungen zu dem bisher erarbeiteten Verfahrensvorschlag. Wir freuen uns über Ihre Rückmeldungen an pruefung-anonym(at)tu-braunschweig.de.

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