Kommissionen, Ausschüsse, Beiräte und Arbeitsgruppen

Auf Grund des Niedersächsischen Hochschulgesetztes in Verbindung mit der Grundordnung der Technischen Universität Braunschweig gibt es gesetzlich vorgeschriebene Kommissionen sowie vom Senat, vom Präsidium oder gemeinsam von Senat und Präsidium eingesetzte Kommissionen und Ausschüsse sowie Beiräte. Deren Aufgabe liegt darin, Entscheidungen oder Stellungnahmen für die Gremien vorzubereiten, die sie eingesetzt haben; unter Umständen können auch Entscheidungskompetenzen übertragen werden. Für zentrale Dienstleistungen wie die Informationstechnik (IT) und die Universitätsbibliothek sind Lenkungsausschüsse eingerichtet worden, um alle Fakultäten und sonstige Stakeholder in die Thematik besser einbinden zu können. Um im Bereich der Bauangelegenheiten, für die die TU Braunschweig die Bauherreneigenschaft besitzt, die Anliegen aller Mitglieder der TU Braunschweig mit einfließen zu lassen, ist die Baukommission von Präsidium und Senat gemeinsam installiert worden.

Die Mitglieder werden von ihren jeweiligen Gruppen benannt. Bei gemeinsamen Kommissionen werden die Mitglieder auf Vorschlag der jeweiligen Gruppe im Senat vorgeschlagen und vom Präsidium bestellt. Für die Lenkungsausschüsse haben die Fakultäten und Stakeholder ein eigenes Vorschlagsrecht. Für den Bereich des Bauens wird auf die besondere Expertise der Fakultät Architektur, Bauingenieurwesen und Umweltwissenschaften zurück gegriffen.

Gesetzlich vorgeschriebene Kommissionen

  • Findungskommission,
    gem. § 38 NHG
  • Berufungskommissionen,
    gem. § 26 NHG
  • Auswahlkommissionen,
    gem. §§ 28 und 30 NHG

Gemeinsame Kommissionen und Ausschüsse von Senat und Präsidium

  • Kommission für das Sportzentrum*
  • Kommission für das Sprachenzentrum*
  • Kommission für Studium und Weiterbildung (KSW)*
  • Strategiekommission*
  • Tenure-Track Kommission*

*Weiterführende Informationen für eingeloggte Mitglieder und Angehörige der TU Braunschweig