Die KfG vertritt alle weiblichen Mitglieder und Angehörigen der Technischen Universität Braunschweig: Studentinnen, Mitarbeiterinnen aus Technik und Verwaltung, wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Professorinnen. Sie erarbeitet in Kooperation mit der Gleichstellungsbeauftragten Grundsätze und Schwerpunkte der Frauenförderungs- und Gleichstellungspolitik an der Technischen Universität Braunschweig.
Die KfG erarbeitet insbesondere für die Leitung der Hochschule und den Senat Vorschläge zur Umsetzung des Gleichstellungsauftrages (entsprechend § 3 Abs. 3 NHG).
Die KfG setzt sich aus je drei Vertreter*innen der einzelnen Mitgliedergruppen zusammen. Die Mitglieder werden nach den für die Organe und Gremien geltenden Grundsätzen unmittelbar gewählt und anschließend vom Senat eingesetzt.
Permanente Aufgaben der KfG im Einzelnen: