Bewerbung

Das Deutschlandstipendium an der TU Braunschweig

Die Bewerbungsphase für das akademischen Jahr 2024/25 findet vom Montag, 27.05.2024 - Montag, 24.06.2024 (23:59 Uhr) statt.

Was wird vergeben?

Die TU Braunschweig vergibt zum Wintersemester 2023/24 Deutschlandstipendien in Höhe von 300,00 Euro pro Monat bei einer Förderdauer von zwei Semestern (Wintersemester 2023/24 und Sommersemester 2024).

Wer kann sich bewerben?

Sie können sich auf eines der Deutschlandstipendien bewerben wenn Sie

  • im Sommersemester 2024 ordnungsgemäß an der TU Braunschweig immatrikuliert sind und sich im Wintersemester 2024/25 innerhalb der Regelstudienzeit befinden werden, oder
  • wenn Sie planen, im Wintersemester 2024/25 ein Studium an der TU Braunschweig zu beginnen (für eine Förderung ist die Aufnahme des Studiums im Wintersemester 2024/25 an der TU Braunschweig zwingend erforderlich).

Die Förderung eines Promotionsstudiengangs ist nicht möglich! Internationale Studierende werden ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert!

Wie werden die Stipendiatinnen und Stipendiaten ausgewählt?

Die Vergabe der Deutschlandstipendien ist im Stipendienprogramm-Gesetz eindeutig geregelt. Die Hochschulen müssen die Deutschlandstipendien aufgrund von "Begabung und Leistung" vergeben. Nur nachrangig dürfen die Hochschulen ehrenamtliches Engagement, Verantwortungsbewusstsein oder besondere persönliche Umstände bei der Vergabe berücksichtigen.

Die Auswahl erfolgt aufgrund der eingereichten Bewerbungsunterlagen und eventuell aufgrund eines Auswahlgespräches durch Kommissionen der TU Braunschweig.

Bewerbungsportal

Bitte nutzen Sie für Ihre Bewerbung das unser Bewerbungsportal unter folgendem Link https://stipendien.tu-braunschweig.de/

 

Als Studierende*r der TU Braunschweig können Sie sich mit Ihrer Single Sign On (SSO) - Kennung anmelden. Falls Sie Ihr Studium zum Wintersemester 2024/25 beginnen möchten, können Sie sich einen Gastzugang anlegen. Bitte bewahren Sie Ihre Zugangsdaten gut auf, um sich auch zukünftig im Portal einloggen zu können, um beispielsweise Ihre Bewerbung innerhalb der Bewerbungshase anzupassen, Ihre Rückmeldung zu Ihrer Bewerbung zu erhalten oder sich im nächsten Jahr erneut zu bewerben.

Wie kann ich mich bewerben und welche Unterlagen muss ich mitsenden?

Die Bewerbungsphase für das akademischen Jahr 2024/25 findet vom Montag, 27.05.2024 - Montag, 24.06.2024 (23:59 Uhr) statt.

Bitte nutzen Sie dazu das neue Bewerbungsportal. Eine kurze Erläuterung finden Sie in unseren FAQs unter "Wo und wie kann ich mich bewerben?".

Als Studierender der TU Braunschweig können Sie sich mit Ihrer Single Sign On (SSO) - Kennung anmelden. Falls Sie Ihr Studium zum Wintersemester 2023/24 beginnen möchten, können Sie sich einen Gastzugang anlegen. Bitte bewahren Sie Ihre Zugangsdaten gut auf, um sich auch zukünftig im Portal einloggen zu können, um beispielsweise Ihre Bewerbung innerhalb der Bewerbungshase anzupassen, Ihre Rückmeldung zu Ihrer Bewerbung zu erhalten oder sich im nächsten Jahr erneut zu bewerben.

Ihre vollständige Bewerbung besteht aus:

  • Onlinebewerbung inklusive Motivationsschreiben
  • einem tabellarischen Lebenslauf,
  • Ihrer Immatrikulationsbescheinigung
  • Ihren Leistungsnachweisen (Leistungen bis einschließlich Wintersemester 2023/24),
  • ggf. weiteren Nachweisen oder Zeugnissen.

Als Leistungsnachweise senden Sie bitte mit:

  • wenn Sie sich mindestens im 2. Semester befinden: Ihren Notenspiegel bis Wintersemester 2023/24 bzw. Ihre vollständigen Leistungsnachweise bis zum Wintersemester 2023/24.
  • wenn Sie im Wintersemester 2024/25 ein Studium mit Abschlussziel Bachelor oder Staatsexamen aufnehmen werden: Ihr Abiturzeugnis bzw. Ihre Hochschulzugangsberechtigung.
  • wenn Sie im Wintersemester 2024/25 ein Masterstudium aufnehmen werden: Ihr Bachelorgesamtzeugnis bzw. eine vollständige Übersicht Ihrer Studienleistungen aus dem vorherigen Bachelorstudiengang inkl. Leistungsnachweisen.

Sie werden im Bewerbungsprozess nach Ihrer gewichteten Durchschnittsnote gefragt, die Sie selber aus Ihren Einzelnoten und den dazugehörigen Leistungspunkten bzw. Semesterwochenstunden errechnen. In diese Durchschnittsnote rechnen Sie bitte alle erbrachten Prüfungsleistungen ein.

Bei der Frage, welche Leistungen hier eingerechnet werden müssen, gilt folgende Regel:

  • Im höheren Fachsemester: Jede Note, die für Ihre Abschlussnote relevant ist, muss hier eingerechnet werden. Jede Studienleistung, die entweder gar nicht benotet wird, oder deren Note für Ihre Abschlussnote irrelevant ist, darf hier nicht eingerechnet werden. Als Studierender in einem Diplomstudiengang im Hauptstudium errechnen Sie die Note bitte aus Ihren Leistungen im Hauptstudium. Ihr Vordiplom senden Sie bitte als Attachment mit der Bewerbung mit.
  • Wenn Sie im Wintersemester 2024/25 einen Studiengang mit Abschlussziel Bachelor oder Staatsexamen beginnen, geben Sie bitte Ihre Abiturnote an und senden Sie als Attachment Ihr Abiturzeugnis mit.
  • Wenn Sie im Wintersemester 2024/25 einen Masterstudiengang beginnen, geben Sie bitte Ihre Bachelorgesamtnote an und senden Sie als Attachment Ihr Bachelorzeugnis mit.Wenn Ihnen Ihre Bachelornote und/oder Ihr Bachelorzeugnis noch nicht vorliegt, die gewichtete Durchschnittsnote aller Prüfungsleistungen aus dem vorherigen Bachelorstudiengang.

Auch nicht bestandene Prüfungen müssen angegeben werden (Ausnahme: nicht bestandene sog. "nullte Versuche").

Die Gesamtzahl der erreichten Leistungspunkte bzw. Semesterwochenstunden (Prüfungs- und Studienleistungen bis einschließlich Wintersemester 2023/24) geben Sie bitte ebenfalls in der Bewerbung an. Wenn Sie im Wintersemester 2024/25 einen Studiengang beginnen, geben Sie bei der Abfrage bitte "180" ein.

Pharmaziestudierende reichen neben ihrem Notenspiegel bitte auch das Zeugnis des 1. Staatsexamens ein, sofern dies bereits vorliegt!

Was muss ich noch wissen?

Es werden nur vollständige, form- und fristgerecht eingereichte Bewerbungen berücksichtigt! Bewerbungen per E-mail sind nicht formgerecht und führen zu einer Ablehnung.

Bitte überprüfen Sie nach der Abgabe die Bewerbung noch einmal auf Vollständigkeit.

Computer und Internetverbindungen pflegen immer 5 Minuten vor Ende einer Deadline zu streiken.

Als Deutschlandstipendiatin oder -stipendiat können Sie nicht doppelt gefördert werden. Das heißt, dass eine Förderung in diesem Programm für Sie nicht möglich ist, wenn Sie bereits von anderer Stelle ein Stipendium erhalten (z.B. durch ein Stipendium der TU Braunschweig oder einer Stiftung).

Weitere Informationen:

www.deutschlandstipendium.de

Richtlinie zur Vergabe des Deutschlandstipendiums an der TU Braunschweig.