Anträge für eine Förderung durch SeedMoney können aktuell bis zum 17. Mai 2026 eingereicht werden. Die Besprechung und Entscheidung über die Anträge erfolgt im Juni. Eine Förderung ist im Erfolgsfall ab dem 01. Juli 2026 möglich. Eine neue Ausschreibungsrunde ist dann für September geplant mit Förderstart ab Januar 2027.
Am 13. April (11:00 Uhr) sowie 04. Mai (11:00 Uhr) findet jeweils eine Online-Sprechstunde statt, um Fragen zur Förderlinie zu klären [Webex-Link].
Um eine Anschubfinanzierung interdisziplinärer, kooperativer Forschung oder exzellenter Einzelanträge an der TU Braunschweig im Themengebiet Stadt der Zukunft zu ermöglichen, vergeben wir eine Förderung zur
(I) Ausarbeitung von Förderanträgen für neue nationale Verbundprojekte in konkret benannten Förderlinien,
(II) zur Unterstützung von Forschungsinitiativen unter Beteiligung mind. einer internationalen Partnerinstitution,
(III) zur Ausarbeitung von Einzelanträgen in Förderlinien wie Alexander-von-Humboldt-Professur, ERC etc.
Das SeedMoney umfasst einen Zuschuss in Höhe von bis zu 25.000 € pro Antrag.
Die Verausgabung der Mittel erfolgt vorzugsweise durch die Übernahme von Personalkosten für Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Ausarbeitung eines geplanten und binnen eines Jahres nachweislich eingereichten Projektantrags in einer konkreten aktuellen oder laufenden nationalen Ausschreibung (I), gleiches in einer Forschungsinitiative unter Beteiligung min. einer internationalen Partnerinstitution (II), sowie für weitere relevante Einzelvorhaben, die nachvollziehbar erläutert sind und nicht aus Institutsmitteln oder anderen Quellen getragen werden können (III).
Soweit notwendig können auch entstehende Sachkosten (Graphikarbeiten, Druck-, Material- oder Reisekosten) mit bis zu 10.000 € aus der Fördersumme getragen werden, wobei eine Eigenbeteiligung von min. 30% dieser Kosten durch die antragstellenden Institute vorausgesetzt wird.
Zu stellen ist ein Antrag im Umfang von max. fünf Seiten (Arial, 11pt, Zeilenabstand 1.15) mit folgenden Informationen:
Als Anlagen können / sollten ergänzend eingebracht werden:
Die Beurteilung der Beiträge erfolgt durch den Vorstand des Forschungsschwerpunktes. Im Bedarfsfall werden weitere Berater*innen hinzugezogen.
Bitte beachten Sie daher bei der Ausarbeitung, dass mit dem Antrag eine interdisziplinäre Entscheidungsgruppe adressiert wird. Achten Sie auf Qualität und Verständlichkeit der Darstellung.
Bewertungskriterien sind:
Weiterhin wird die Einbindung oder Förderung von Early Careers besonders positiv gesehen.
An die Vergabe des SeedMoneys sind folgende Bedingungen gebunden:
Der Forschungsschwerpunkt behält sich vor, im Falle einer Nicht-Einhaltung dieser Bedingungen die Rückzahlung des SeedFundings einzufordern. Die Realisierung der Förderung erfolgt vorbehaltlich der Verfügbarkeit der Mittel.
Alle Beiträge sind bis zum 17. Mai 2026 per Email einzureichen an:
stadtderzukunft@tu-braunschweig.de