Prof. Brodowksi – Strafverteidigung mit Künstlicher Intelligenz, StV Spezial 2026, 85–88

Künstliche Intelligenz ist längst auch in der Strafrechtspflege angekommen. Für die Strafverteidigung stellt sich damit nicht mehr nur die Frage, ob KI praktisch nützlich sein kann, sondern vor allem: Unter welchen rechtlichen Voraussetzungen darf sie eingesetzt werden?

In der StV Spezial 2026 untersucht Prof. Dr. Dominik Brodowski den Einsatz Künstlicher Intelligenz in der Strafverteidigung. Der Beitrag richtet den Blick auf KI als Arbeits- und Hilfsmittel und steckt den rechtlichen Rahmen für ihren Einsatz ab.

Er behandelt mögliche Einsatzfelder wie Übersetzung, Aktenstrukturierung, Recherche und Schriftsatzvorbereitung. Zugleich zeigt er die Grenzen auf, die sich aus KI-Verordnung, Berufsrecht und Strafprozessrecht ergeben. KI kann Verteidigung unterstützen. Prüfung, Kontrolle und Verantwortung bleiben aber bei den Verteidigerinnen und Verteidigern.

Der Beitrag ist erschienen in: StV Spezial 2026, Heft 2, S. 85–88 und ist im Rahmen des Ladenburger Kollegs „Technologische Intelligenz zur Transformation, Automatisierung und Nutzerorientierung des Justizsystems (TITAN)“ entstanden.