Am 12. Juni 2026 veranstaltete Prof. Dr. Philipp M. Reuß MJur (Oxon.) das erste Göttinger Kolloquium zur Digitalisierung des Zivilverfahrensrechts im Sommersemester 2026. Als TITAN-Projektpartner griff er damit eine Frage auf, die für die Digitalisierung der Justiz erhebliche Bedeutung hat: Wie verändert generative KI die rechtliche Zuordnung von Inhalten?
Unter dem Titel „Zwischen Algorithmus und Autorschaft – Urheberrechtliche Fragen der KI im Zivilprozess“ ging es zunächst um Grundfragen des Urheberrechts. Diskutiert wurden die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke für das Training von KI-Systemen, die Rechtsinhaberschaft an KI-generierten Inhalten und die Originalität solcher Ergebnisse. Damit richtete sich der Blick nicht allein auf die technische Entstehung eines Textes oder Bildes, sondern auf seine rechtliche Einordnung.
Die Veranstaltung verband drei Perspektiven. Prof. Dr. Andreas Wiebe, LL.M. ordnete die urheberrechtliche Debatte wissenschaftlich ein. Johannes von Rosen brachte die anwaltliche Sicht auf aktuelle Streitfragen und Verfahren ein. Martin Rollinger von SINC – Services für den digitalen Staat führte die Diskussion in die Anwendungspraxis des öffentlichen Sektors. Sein Beitrag zeigte, wie KI in rechtlich geprägten Prozessen eingesetzt werden kann und welche Anforderungen daraus für staatliche Digitalisierungsvorhaben folgen.
Eine Aufzeichnung der Veranstaltung findet sich hier.
Die Reihe wird am 24. Juli 2026 mit dem zweiten Kolloquium im Sommersemester 2026 fortgesetzt. Dann geht es um „Künstliche Intelligenz und Beweiswürdigung im Kontext von Deepfakes."
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