Studienkommission

Die Studienkommission der Pharmazie ist ein gewähltes Gremium aus Studierenden, Lehrenden und anderen Angehörigen der Universität, das über alle Angelegenheiten der Lehre, des Studiums und der Prüfungen des Studienganges berät und diesbezügliche Empfehlungen und Beschlussvorlagen für den Fakultätsrat erarbeitet. So müssen z.B. Änderungen der Studienordnung zunächst von der Studienkommission beschlossen werden, bevor der Fakultätsrat über die Änderungen entscheiden kann.

In ihren Sitzungen, die während des Semesters etwa einmal monatlich stattfinden, beschäftigt sich die Studienkommission u.a. mit Fragen der Studien- und Prüfungsorganisation, der Lehrevaluation und Qualitätssicherung in der Lehre, aktuellen Problemen sowie Anträgen aus den Reihen der Studierenden oder der Lehrenden. Eine wichtige Rolle spielt die Studienkommission bei der Entscheidung über die Verwendung der Studienqualitätsmittel.

Die stimmberechtigten Mitglieder der Studienkommission sind Studierende (50 %) und Lehrende (50 %). Mitarbeiter aus Technik und Verwaltung (MTV) sind beratend tätig. Den Vorsitz der Studienkommission hat der Studiendekan / die Studiendekanin, der / die selbst aber nicht stimmberechtigt ist. Die Aufgaben und die Zusammensetzung der Studienkommission sind im § 45 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes geregelt.