Bewilligungsbedingungen

Auszug aus den Bewilligungsbedingungen

Die Stipendien werden öffentlich ausgeschrieben. Graduierte können sich bewerben, sofern ihre Qualifikation und ihr Projektwunsch in den Rahmen des Promotionsprogramms passen. Betreuung und Abschluss erfolgen je nach Projekt an der Technischen Universität Braunschweig, oder der Hochschule für Bildende Künste Braunschweig oder an der Ostfalia in Zusammenarbeit mit der TU Braunschweig. FachhochschulabsolventInnen können an der Ostfalia Hochschule für Angewandte Wissenschaften entsprechend dem "Kooperationsvertrag über Promotionen an der Technischen Universität Braunschweig" betreut werden. Für die TU Braunschweig und die Hochschule für Bildende Künste sind die entsprechend der fachlichen Zuordnung jeweils gültigen Promotionsordnungen maßgeblich, für die Ostfalia regelt der "Kooperationsvertrag zur Regelung kooperativer Promotionen sowie insgesamt zur Förderung von Promotionen von FH-Absolventinnen zwischen der Technischen Universität Braunschweig und der Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften" das Nähere.

Die Promotionsordnungen finden Sie hier: