Sie benötigen einen Überblick über Datenverarbeitungstätigkeiten mit Personenbezug und die verwendeten technischen Systeme.
Das Verzeichnis dient als Überblick über alle Datenverarbeitungstätigkeiten mit Personenbezug und die verwendeten technischen Systeme sowie zum Nachweis i.S.d. Rechenschaftspflicht gemäß Art. 5 Abs. 2 DSGVO.
Bereitstellung des sog. VVT-Systems für das elektronische Verarbeitungsverzeichnis nach Art. 30 DSGVO.
Das System wird ausschließlich für Mitarbeitende der TU Braunschweig, die als Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter personenbezogene Daten verarbeiten, zur Verfügung gestellt. Die Datenschutzgrundverordnung schreibt vor, dass grundsätzlich jede Datenverarbeitungstätigkeit, bei der ein Personenbezug besteht, in das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO aufzunehmen ist.