Elektronisches Verarbeitungsverzeichnis (VVT) nach Art. 30 DSGVO

Ihr Bedarf

Sie benötigen einen Überblick über Datenverarbeitungstätigkeiten mit Personenbezug und die verwendeten technischen Systeme.

Mehrwert

Das Verzeichnis dient als Überblick über alle Datenverarbeitungstätigkeiten mit Personenbezug und die verwendeten technischen Systeme sowie zum Nachweis i.S.d. Rechenschaftspflicht gemäß Art. 5 Abs. 2 DSGVO.

Unser Angebot

Bereitstellung des sog. VVT-Systems für das elektronische Verarbeitungsverzeichnis nach Art. 30 DSGVO.

Randbedingungen

Das System wird ausschließlich für Mitarbeitende der TU Braunschweig, die als Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter personenbezogene Daten verarbeiten, zur Verfügung gestellt. Die Datenschutzgrundverordnung schreibt vor, dass grundsätzlich jede Datenverarbeitungstätigkeit, bei der ein Personenbezug besteht, in das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO aufzunehmen ist.

Weiterführende Informationen

Direkt zu Anwendung:

www.vvt.tu-braunschweig.de