Die Anmeldung zum Praktikum erfolgt 2x im Jahr, im März für das Orientierungspraktikum (OP) und und im September für das Vertiefungspraktikum (VP). Im Rahmen der allgemeinen Lehrveranstaltungsanmeldung melden Sie sich jeweils in der entsprechenden Organisationsveranstaltung zum OP/VP und gleichzeitig zu einer der angebotenen Vorbereitungs- bzw. Begleitveranstaltungen zum OP/VP an. In der jeweiligen Organisationsveranstaltung finden Sie alle notwendigen Informationen und Formulare, die Sie einreichen müssen, um für die Schulauswahl zugelassen zu werden.
Die Anmeldung für die Schulauswahl erfolgt jeweils im Sommersemester (OP) und Wintersemester (VP). Die konkreten Anmeldemodalitäten und Termine werden jedes Jahr über die Informationsveranstaltungen bekannt gegeben.
Schulische Praktika, die vor Beginn des Studiums oder an anderen Universitäten gemacht wurden, können anerkannt werden, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. Es erfolgen IMMER Einzelfallprüfungen.
Andere Tätigkeiten in Schulen, z.B. als pädagogische Mitarbeiter*innen, Mini-Jobber, Vertretungslehrkräfte o.ä. werden NICHT als Schulpraktika anerkannt, da sie unbegleitet sind und kein Kompetenzerwerb im Sinne der MaVo (Masterverordnung für die Lehrämter) erfolgt. Diese Entscheidung des Nds. Verbunds für Lehrkräftebildung auf Basis der Nds. MaVo wird an allen niedersächsischen Hochschulen so umgesetzt. Es besteht aber die Möglichkeit einen Antrag auf Anerkennung als Betriebs-, Vereins- oder Sozialpraktikum (BSV, s.u.) zu stellen.
Ein FSJ, BFD oder andere pädagogische Tätigkeiten an Schulen können auf Antrag ebenfalls für das BSV (außerschulisch) angerechnet werden. Nutzen Sie für Anfragen zum BSV bitte die folgende Funktionmailadresse: bsv-praktikum@tu-braunschweig.de
Damit wir Ihre Daten an die Praktikumsschulen und Ihre Kommiliton*innen, die ihr Praktikum an der gleichen Schule absolvieren, weitergeben können, benötigen wir von Ihnen eine Datenfreigabeerklärung. Ein Formular wird über die Organisationsveranstaltung in Stud.IP bereitgestellt.
Außerdem benötigen wir einige persönliche Daten (Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift) für das Ausstellen einer Bescheinigung zur Beantragung des erweiterten Führungszeugnisses. Diese Daten generieren wir über TUconnect.
Für jegliche Verwendung personenbezogener Daten gelten die Datenschutzbestimmungen der TU Braunschweig, die den gesetzlichen Regelungen DSGVO entsprechen.
Ein erweitertes Führungszeugnis muss für JEDES Schulpraktikum neu beantragt werden. Es ist nur drei Monate gültig und anlassbezogen (darf nur für den beantragten Anlass benutzt werden). Sie bekommen dafür vom Büro für schulische Praktika eine Vorlage für die Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses für private Zwecke. Dieses wird Ihnen für jedes Praktikum neu ausgestellt und unterschrieben. Die Vorlage (sog. "Aufforderung") ist gemeinsam mit einem gültigen Ausweisdokument bei Ihrer zuständigen Meldebehörde vorzulegen. Das Führungszeugnis wird Ihnen anschließend an Ihre private Anschrift gesendet, NICHT an die Universität oder die Praktikumsschule.
Die Kosten für das Führungszeugnis betragen 13 € und sind von den Studierenden selbst zu tragen.
Bitte beantragen Sie das erweiterte Führungszeugnis unbedingt rechtzeitig, d.h. 4-6 Wochen vor Beginn des Praktikums. Es ist am ersten Praktikumstag in der Schule vorzulegen. Die Schulen können Ihnen die Teilnahme am Praktikum verweigern, wenn Sie nicht über ein gültiges erweitertes Führungszeugnis verfügen.
Für das Orientierungspraktikum erhalten Sie alle erforderlichen Materialien und Aufgaben in den Vorbereitungsseminaren.
Für das Vertiefungspraktikum erhalten Sie ein umfassendes Paket bestehend aus den Richtlinien zum VP, Begleitmaterialien zum Kennenlerngespräch mit den schulischen Mentor*innen, Reflexionsimpulsen, Unterlagen zum Begleitseminar sowie den Portfolioaufgaben über den Organisationscontainer in Stud.IP oder im Rahmen der begleitenden Lehrveranstaltung.
Für die schulischen Praktika ist ein Masernimpfschutz zwingend erforderlich. Es reicht aus, wenn der Nachweis einmal, d.h. für das erste BA-Praktikum (OP), vorgelegt wird.
In der Organisationsveranstaltung finden Sie ein Formular, welches von Ihrem Hausarzt auszufüllen ist (die Vorlage des Impfpasses reicht nicht aus).
Wenn Sie als Pädagogische Mitarbeiter*in (PM) an einer Schule beschäftigt sind, können Sie beantragen, das Praktikum an der Schule, an der Sie arbeiten, zu absolvieren. Hierbei ist entscheidend, dass das Praktikum außerhalb Ihrer regulären Arbeitszeit stattfindet und von einer Mentor*in begleitet wird. Dafür sind 2 Schritte nötig:
Sie stellen einen Antrag beim Büro für schulische Praktika Ihr Praktikum an der Schule, an der Sie als PM tätig sind, durchführen zu dürfen.
Ihre Schulleitung stellt einen Antrag beim Büro für schulische Praktika, dass Sie dieser Schule zugeteilt werden und mit dem gleichzeitig versichert wird, dass man Ihnen eine Mentor*in zuteilt.
Die Beantragung erfolgt erst nach der Infoveranstaltung, wenn Sie sich in der Organisationsveranstaltung eingetragen haben.
Die Praktikumsplätze werden zentral über das Büro für schulische Praktika koordiniert und verteilt. Welche unserer regionalen und überregionalen Kooperationsschulen jeweils Praktikant*innen aufnehmen können, wird für jedes Praktikum bekannt gegeben. Sie können dann aus einer Liste der verfügbaren Praktikumsschulen und -plätze bis zu fünf Schulen auswählen, an denen Sie das Praktikum gern absolvieren möchten.
Es besteht außerdem die Möglichkeit außerhalb der Region Braunschweig selbst Schulen anzufragen. Dafür gibt es jedoch Auflagen. Warten Sie hierzu bitte jeweils die Informationsveranstaltungen in März bzw. September ab. Dort erhalten Sie alle notwendigen Informationen, die Sie für die Selbstsuche benötigen.
Während Ihres VP besuchen Sie eine universitäre Begleitungveranstaltung, d. h. zwei Begleitseminarsitzungen, die durch die/den Praxisbegleiter*in durchgeführt werden.
Der/die Praxisbegleiter*in ist Ansprechperson bei Schwierigkeiten im VP und erhält und bewertet Reflexionsimpulse vor dem VP sowie das Portfolio nach dem VP.
Die innerhalb der Vorbereitungs- und Begleitveranstaltungen erstellten Portfolios adressieren Sie bitte an die jeweiligen Lehrenden, bzw. laden diese in Stud.IP in die entsprechenden Veranstaltungen hoch.
Das RLSB ist die übergeordnete Behörde für die Schulen und Unterrichtsversorgung in der Region. Früher nannte sie sich Landesschulbehörde. Die Dezernent*innen der RLSB sind u.a. Ansprechpartner*innen für alle Schulleitungen, Lehrkräfte und die Praktikumsverwaltung der FK6.