Wer? Alle Lehramtsstudierenden im Bachelor und im Master
Was? Praktika (min. 3 Monate) in schulischen Einrichtungen im Primar-, Sekundar- und berufsbildenden in Europa und besonders förderungswürdige Praktika außerhalb Europas
Förderung: monatliche BAföG-Zahlung, einen Auslandszuschlag abhängig vom Zielland, der nicht zurückgezahlt werden muss, Krankenversicherungszuschuss, Reisekostenzuschuss
Anmerkung: Da die Elternfreibeträge beim Auslands-BAföG höher sind, können Sie diesen auch dann beantragen, wenn Sie keinen Anspruch auf Inlands-BAföG haben. Zudem können Sie das Auslands-BAföG immer zusätzlich zu anderen Stipendien beantragen. Der BAföG-Satz kann sich allerdings aufgrund anderer Stipendien reduzieren.
Antragsstellung: Bitte stellen Sie Ihren Antrag mit den vollständigen Unterlagen spätestens sechs Monate vor Ihrem Auslandsaufenthalt, um die Förderung zu Beginn Ihres Aufenthalts zu erhalten. Sollten Sie nicht alle Unterlagen sechs Monate vorher einreichen können, können Sie diese nachreichen und erhalten die Förderung erst später. Den Antrag stellen Sie je nach Zielland an ein bestimmtes BAföG Amt (s.u.)