Die TU Braunschweig möchte ihren Mitarbeitenden das flexible Arbeiten ermöglichen und fördert deshalb die Nutzung von mobilen IT-Geräten.
Die Nutzung von dienstlichen Geräten für private Zwecke und die Nutzung von privaten Geräten für dienstliche Zwecke ist aus aufgrund von datenschutz-, informationssicherheits- und dienstrechtlicher Vorgaben bisher nicht erlaubt. Mit der "BYOD-Richtlinie" ermöglicht die TU Braunschweig eine Mischnutzung und schützt ihre Mitarbeitenden vor persönlicher Haftung.
Auf dieser Webseite finden Sie zusätzliche Informationen zur Richtlinie Umgang mit privaten IT-Geräten und dienstlichen IT-Geräten einschließlich mobiler IT-Geräte. Die Richlinie gilt zusammen mit der Dienstvereinbarung Nr. 54 für alle Mitarbeitenden der TU Braunschweig und für alle Arten von IT-Geräten, wie Computer, Notebooks, Smartphones und Tablets.
Die TU Braunschweig ist dazu verpflichtet, in allen Organisationseinheiten (OEn) und für alle Mitarbeitenden nur IT-Geräte einzusetzen, die dem Stand der Technik entsprechen, um so das Risiko eines IT-Sicherheitsvorfalls zu minimieren. Alle Geräte, die für dienstliche Zwecke verwendet werden, müssen deshalb bestimmten Anforderungen entsprechen (Auszug und Beispiele):
Grundsätzlich muss die OE-Leitung diese Nutzung genehmigen.
Außerdem ist eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag notwendig. Darin verpflichten sich Mitarbeitende u. a. dazu:
Ein Zugriff auf das Gerät und die dienstlichen Daten durch die Dienststelle geschieht nur gemäß der Informationssicherheitsordnung bei Informationssicherheitsvorfällen im Rahmen der Gefahrenabwehr und zur technischen Aufklärung sowie ggf. auf Anordnung der entsprechenden staatlichen Ermittlungs- und Aufsichtsbehörden, sowie falls nötig bei Datenschutz-Anfragen und Datenschutzvorfällen gemäß der EU-DSGVO. Natürlich werden bei der Einsichtnahme alle geltenden Gesetze beachtet. Über die Dienstvereinbarung Nr. 54 zu diesem Thema ist zudem die Beteiligung des Personalrats und die Wahrung der Mitarbeitendenrechte gewährleistet.
Grundsätzlich ist auch hier eine Genehmigung der OE-Leitung und eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag notwendig.
Die o. g. Sicherheitsmaßnahmen werden bei zentral verwalteten Geräten vom GITZ eingerichtet. Bei dezentral verwalteten Geräten kann die Administration beraten oder auch direkt konfigurieren. Mitarbeitende müssen sicherstellen, dass
Die Stabsstelle CISO und der Personalrat bieten gemeinsam eine digitale Fragestunde in Webex zu der Richtlinie Umgang mit privaten IT-Geräten (BYOD) und dienstlichen IT-Geräten einschließlich mobiler IT-Geräte und der dazugehörigen Dienstvereinbarung Nr. 54 an.
Sie können ohne Anmeldung ein einem der Termine teilnehmen.
Mittwoch, der 22.10.25 von 11:00 bis 12:00 Uhr
Hier diesem Termin beitreten.
Montag, der 27.10.25 von 14:00 bis 15:00 Uhr
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Donnerstag, der 30.10.25 von 13:00 bis 14:00 Uhr
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Mittwoch, der 05.11.25 von 11:00 bis 12:00 Uhr
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Hier finden Sie die Richtlinie zum Umgang mit privaten IT-Geräten (BYOD) und dienstlichen IT-Geräten einschließlich mobiler Geräte.
Hier finden Sie die Dienstvereinbarung Nr . 54 - Konkretisierung der Richtline Umgang mit privaten IT-Geräten (BYOD) und dienstlichen IT-Geräten einschließlich mobiler IT-Geräte an der Technischen Universität Braunschweig.
Hier finden Sie bereits häuftig gestellte Fragen und die entsprechenden Antworten.
Dieser Abschnitt wird stetig erweitert und aktualisiert.