BYOD | Bring your own Device

Info-Seite zu der Richtlinie Umgang mit privaten IT-Geräten (BYOD) und dienstlichen IT-Geräten einschließlich mobiler IT-Geräte

Die TU Braunschweig möchte ihren Mitarbeitenden das flexible Arbeiten ermöglichen und fördert deshalb die Nutzung von mobilen IT-Geräten.

Die Nutzung von dienstlichen Geräten für private Zwecke und die Nutzung von privaten Geräten für dienstliche Zwecke ist aus aufgrund von datenschutz-, informationssicherheits- und dienstrechtlicher Vorgaben bisher nicht erlaubt. Mit der "BYOD-Richtlinie" ermöglicht die TU Braunschweig eine Mischnutzung und schützt ihre Mitarbeitenden vor persönlicher Haftung.

Auf dieser Webseite finden Sie zusätzliche Informationen zur Richtlinie Umgang mit privaten IT-Geräten und dienstlichen IT-Geräten einschließlich mobiler IT-Geräte. Die Richlinie gilt zusammen mit der Dienstvereinbarung Nr. 54 für alle Mitarbeitenden der TU Braunschweig und für alle Arten von IT-Geräten, wie Computer, Notebooks, Smartphones und Tablets.


Grundsätzliche Sicherheitsmaßnahmen

Die TU Braunschweig ist dazu verpflichtet, in allen Organisationseinheiten (OEn) und für alle Mitarbeitenden nur IT-Geräte einzusetzen, die dem Stand der Technik entsprechen, um so das Risiko eines IT-Sicherheitsvorfalls zu minimieren. Alle Geräte, die für dienstliche Zwecke verwendet werden, müssen deshalb bestimmten Anforderungen entsprechen (Auszug und Beispiele):

  • Geräte müssen über eine Passwortsperre verfügen und sich bei Inaktivität automatisch sperren.
  • Es darf nur Software aus vertrauenswürdigen Quellen (z. B. Website des Herstellers oder des GITZ) installiert werden.
  • Updates von Betriebssystem und installierter Software sind regelmäßig durchzuführen.
  • Speichermedien (z. B. Festplatten) müssen verschlüsselt sein.
  • Eine Internet-Verbindung darf nur über sichere Verbindungen erfolgen.
  • Der Verlust von Geräten muss unverzüglich gemeldet werden.

Wie kann ein privates Gerät dienstlich genutzt werden?

Grundsätzlich muss die OE-Leitung diese Nutzung genehmigen.

Außerdem ist eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag notwendig. Darin verpflichten sich Mitarbeitende u. a. dazu:

  • die o. g. Sicherheitsmaßnahmen zu treffen,
  • dienstliche und private Daten auf dem Gerät strikt zu trennen,
  • bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses oder Wechsel des privaten Gerätes alle dienstlichen Daten zu übergeben und auf dem Gerät zu löschen,
  • bei einem IT-Sicherheitsvorfall der Dienstelle Zugriff auf das Gerät zu gewähren (unter Einhaltung der DSGVO und dem Schutz der privaten Daten).

Ein Zugriff auf das Gerät und die dienstlichen Daten durch die Dienststelle geschieht nur gemäß der Informationssicherheitsordnung bei Informationssicherheitsvorfällen im Rahmen der Gefahrenabwehr und zur technischen Aufklärung sowie ggf. auf Anordnung der entsprechenden staatlichen Ermittlungs- und Aufsichtsbehörden, sowie falls nötig bei Datenschutz-Anfragen und Datenschutzvorfällen gemäß der EU-DSGVO.  Natürlich werden bei der Einsichtnahme alle geltenden Gesetze beachtet. Über die  Dienstvereinbarung Nr. 54  zu diesem Thema ist zudem die Beteiligung des Personalrats und die Wahrung der Mitarbeitendenrechte gewährleistet.

Wie kann ein dienstliches Gerät privat genutzt werden?

Grundsätzlich ist auch hier eine Genehmigung der OE-Leitung und eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag notwendig.

Die o. g. Sicherheitsmaßnahmen werden bei zentral verwalteten Geräten vom GITZ eingerichtet. Bei dezentral verwalteten Geräten kann die Administration beraten oder auch direkt konfigurieren. Mitarbeitende müssen sicherstellen, dass

  • private und dienstliche Daten auf dem Gerät strikt getrennt sind und
  • private Daten bei Rückgabe des Gerätes vollständig gelöscht werden.

Fragestunde zu BYOD

Die Stabsstelle CISO und der Personalrat bieten gemeinsam eine digitale Fragestunde in Webex zu der Richtlinie Umgang mit privaten IT-Geräten (BYOD) und dienstlichen IT-Geräten einschließlich mobiler IT-Geräte und der dazugehörigen Dienstvereinbarung Nr. 54 an.

Sie können ohne Anmeldung ein einem der Termine teilnehmen.

Die Termine finden digital statt:

Mittwoch, der 22.10.25 von 11:00 bis 12:00 Uhr 
    Hier diesem Termin beitreten.

Montag, der 27.10.25 von 14:00 bis 15:00 Uhr
    Hier diesem Termin beitreten.

Donnerstag, der 30.10.25 von 13:00 bis 14:00 Uhr 
    Hier diesem Termin beitreten.

Mittwoch, der 05.11.25 von 11:00 bis 12:00 Uhr
    Hier diesem Termin beitreten.

Downloadbereich


FAQ zu BYOD an der TU Braunschweig

Hier finden Sie bereits häuftig gestellte Fragen und die entsprechenden Antworten.

Dieser Abschnitt wird stetig erweitert und aktualisiert.