Mit einer A1-Bescheinigung können erwerbstätige Personen bei Dienstreisen nachweisen, ob für sie das Recht des Entsendestaates oder die Vorschriften eines ausländischen Staates maßgebend sind.
Bei kurzfristig anberaumten und/oder kurzzeitigen Geschäftsreisen bis zu einer Woche sind nur für die EU-Länder Frankreich, Österreich, Italien, Schweiz und Großbritannien die A1 Bescheinigungen im Vorfeld zu beantragen. Für alle anderen EU-Länder und das Nicht-EU-Ausland entfällt bei kurzfristigen Geschäftsreisen die Beantragung der Bescheinigung. Bei regelmäßigen und/oder längeren Geschäftsreisen mit einem Entsendezeitraum von mehr als einer Woche ist immer ein Antrag auf Ausstellung der A1 Bescheinigung zu stellen.
Damit die entsprechenden Daten für alle Beschäftigten und Beamten bei Dienstreisen ins Ausland über sv.net elektronisch übermittelt werden können, wurde hierfür ein vereinfachtes Antragsformular erarbeitet, welches im Informationsportal zu finden ist.
Für das A1 Antrags- und Bescheinigungsverfahren innerhalb der EU (auch Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz, Großbritannien und Nordirland): Christina Ermisch phone: +49 (0)531 391-4159
Für das A1 Antrags- und Bescheinigungsverfahren außerhalb der EU: Julia Wischwill phone: +49 (0)531 391-4102
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) richtet sich an alle länger erkrankten Beschäftigten. Gemeinsam mit Ihnen möchten wir besprechen, welche betrieblichen Schritte unternommen werden können, um Ihren Arbeitsplatz und Ihre Arbeitssituation so zu gestalten, dass diese Ihrer Gesundheit förderlich sind. Ein BEM-Team steht auf Ihren Wunsch hin beratend und begleitend zur Seite. Weitere Informationen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement erhalten Sie hier.
Der Bundesfreiwilligendienst ist ein Angebot, sich außerhalb von Beruf und Schule für das Allgemeinwohl zu engagieren – im sozialen, ökologischen und kulturellen Bereich oder im Bereich des Sports, der Integration sowie im Zivil- und Katastrophenschutz.
Telearbeit wird i.d.R. als Alternierende Telearbeit durchgeführt, d. h. Beschäftigte wechseln regelmäßig in einem festgelegten Rhythmus zwischen häuslichem und dienstlichem Arbeitsplatz. Die Dienstvereinbarung Nr. 47 zur Alternierenden Telearbeit finden Sie im Informationsportal der TU Braunschweig (Login erforderlich).