Im Bereich der Reisekosten erfolgt die gesamte Abrechnung der durch die Bediensteten durchgeführten Dienstreisen nach dem Reisekostenrecht und in einigen Bereichen auch die hierzu erforderliche Dienstreisegenehmigung.
Patzwaldt, Axel
Grundsatzangelegenheiten Reisekosten
Telefon: +49(0)531 391-4144
Universitätsplatz 2, 2. OG, Raum 203
Fragen zu | Ansprechpartner*in | Durchwahl | |
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Dienstreiseangelegenheiten der Einrichtungen der Fakultät Architektur, Bauingenieurwesen und Umweltwissenschaften und der Fakultät für Geistes- und Erziehungswissenschaften | Frau Magdalena Kersch | m.kersch[at]tu-braunschweig.de | 4187 |
Dienstreiseangelegenheiten der Einrichtungen der Carl-Friedrich-Gauß-Fakultät, der Fakultät für Lebenswissenschaften, der Fakultät für Maschinenbau, der Fakultät für Elektrotechnik, Informationstechnik, Physik sowie der Zentralen Einrichtungen und der Zentralverwaltung | Frau Katrin Kujer | k.kujer[at]tu-braunschweig.de | 4175 |
Abschlagszahlungen sowie Buchung vorab beschaffter Reisemittel (Bahntickets, Flugscheine, Teilnahmegebühren etc.) | Herr Jang Woo Hong (Abteilung 23) | jang-woo.hong[at]tu-braunschweig.de | 4162 |
A1 Bescheinigungen | Frau Katrin Kujer | k.kujer[at]tu-braunschweig.de | 4175 |
Faxe senden Sie bitte an die Nummer +49 (0)531 391-4165.
Aktuelle Informationen, Hinweise, Rundschreiben und Formulare stehen für Beschäftigte im Informationsportal der TU Braunschweig zur Verfügung.
Mit diesem Formular haben Sie die Möglichkeit, Ihre Reisekostenrechnung vorab/digital anzuzeigen. Der Erhalt Ihrer Anzeige wird mit einem Empfangsbekenntnis dokumentiert.
Laden Sie bitte Ihre Reisekostenrechnung innerhalb der 6 monatigen Ausschlussfrist, beginnend mit dem 1. Tag nach Beendigung der Dienstreise, hoch, damit die gesetzliche Frist gewahrt wird (§ 19 NRKVO).
Um Ihre Reisekosten abrechnen zu können, ist das Einreichen des Originalantrages und aller notwendigen Belege jedoch weiterhin erforderlich.