Auf dieser Webseite finden Sie alle wichtigen Informationen zur Einführung des Tools DiRK, mit dem in Zukunft alle Dienstreiseanträge und Dienstreiseabrechnungen digital erstellt und bearbeitet werden. Diese Webseite wird bei Bedarf während der Projektlaufzeit angepasst und ergänzt.
Was ist DiRK?
DiRK kann von jedem Standort aufgerufen werden. Voraussetzung ist eine VPN-Verbindung.
Über Ihre Freischaltung von DiRK werden Sie durch die Leitung Ihrer jeweiligen Organisationseinheit informiert. Einen groben Zeitplan finden Sie im nächsten Abschnitt unter "Kommunikation des Rollouts".
https://sapwdg.verwalt.etc.tu-bs.de:37443/tubs-login
Denken Sie an Ihre VPN-Verbindung (Ohne VPN - kein DiRK Zugang)!
Freie Präsenzschulungstermine für Vielreisende und Assistenzen finden Sie unter "Rollout & Schulungen"
Seit März 2026 werden nach und nach Einrichtungen und Institute für DiRK freigeschaltet. Dazu gehören bislang das GITZ, CISO, die UB, Geschäftsbereich 1, das Transferhaus, der Forschungsservice, das International House und die Institute für Regelungstechnik, Computergrafik, und Hydromechanik.
Die Pilotphase läuft noch bis Ende August 2026.
Wir danken allen Beteiligten für Ihre Zeit und Bereitschaft, sich in das neue System einzuarbeiten und konstruktive Rückmeldungen zu Funktionalität sowie zu den bereitgestellten Informationsmaterialien zu geben und damit zur Verbesserung beizutragen.
Parallel wurden die zur Verfügung stehenden Materialien zum allgemeinen Reisekostenrecht überprüft, überarbeitet und ergänzt. Sie finden neben einer neuen Posterreihe mit den wichtigsten Informationen bzw. häufigsten Fehlerquellen demnächst auch einen vollständig überarbeiteten Leitfaden zum Thema Dienstreisen.
Da durch DiRK alle Formulare und einige Handreichungen entfallen können, werden derzeit auch die Strukturdiagramme zu Dienstreisen und Reisekostenabrechnungen im Informationsportal überarbeitet und nutzterfreundlicher gestaltet.
Über Ihre Geschäftsstellen in den Fakultäten bzw. die jeweiligen Leitungen der Einrichtungen, werden Sie auch über Ihren Rollout-Termin informiert. Der aktuelle Zeitplan zur Nutzung von DiRK sieht wie folgt aus:
Aktuelle Zeitplanung:
FK 2: freigeschaltet, verbindliche Nutzung von DiRK ab 28.09.2026
FK 1, 3, 4:freigeschaltet, laufende Schulungen, verbindliche Nutzung von DiRK ab 15.10.2026
FK 5: freigeschaltet, Schulungen im November, verbindliche Nutzung von DiRK geplant ab dem 18.11.2026
FK6: Schulungen und Roll-out Termin wird derzeit mit der Fakultät abgestimmt.
Sportzentrum: freigeschaltet, verbindliche Nutzung von DiRK ab 30.09.2026
Weitere Stabstellen, Zentrale Einrichtungen, Sonstige Einrichtungen: September – November 2026
Das Rollout verläuft für jede Einrichtung in zwei Phasen:
a. Freischaltung alle User in der jeweiligen Einrichtung
b. Autodidaktische Schulung für das System DiRK.
Unser autodidaktisches Schulungskonzept steht jederzeit online bereit. Auf der Webseite unter „Anleitungen zur Nutzung von DiRK“ finden Sie klickbasierte Tutorials für Reisekostenantrag und -abrechnung.
Präsenzschulungen für Vielreisende und Assistenzen:
Zusätzliche freie Termine (Buchung erfolgt über Stud.IP)
Die sog. Klicktutorials führen Schritt für Schritt durch den Prozess, hier durch die Eingabemasken von DiRK. Sie können jederzeit pausieren, zurückblättern oder neu starten.
Die Tutorials orientieren sich an den Rollen und Funktionen im DiRK.
Über den roten Button links oben können Sie alle Schritte der Anleitung ansehen und direkt bestimmte Schritte ansteuern.
Am besten öffnen Sie die neue Reisemanagement-Software und öffnen Sie gleichzeitig das Klicktutorial (z. B. in einem separaten Browser-Tab oder Fenster).
Bei Fragen kommen Sie auf uns zu: Ansprechpersonen
Dienstreiseantrag stellen Zum Tutorial
Reisekostenabrechnung Zum Tutorial
Kostenstelle ändern bzw. mehrere Kostenstellen nutzen Zum Tutorial
Können für andere Personen in der Organisationseinheit z.B. den Vorgesetzen und/oder Team-Mitglieder Dienstreiseanträge erstellen und die Reisekostenabrechnung erstellen.
Die Genehmigung von Anträgen und Abrechnungen erfolgt auch hier durch eine dritte Person, also einen Genehmiger.
Assistenzrolle - Dienstreiseantrag erstellen Zum Tutorial
Assistenzrolle- Reisekostenabrechnung Zum Tutorial
Genehmigen Dienstreiseanträge und/oder Reisekostenabrechnungen und sind verantwortlich für das Einhalten der niedersächsischen Reisekostenverordnung (NRKVO). Informationen dazu finden Sie im Informationsportal – bei Fragen steht Ihnen das Reisekostenteam gerne zur Verfügung.
Genehmigungen von Reisekostenrechnungen erfolgen durch die Anordnungsbefugten (i. d. R. vorgesetzte Personen oder Befugte für die Mittelbewirtschaftung).
Die Genehmigungsbefugnisse können dauerhaft oder befristet (z. B. für Vertretungen) übertragen werden.
Genehmigung Dienstreiseantrag Zum Tutorial
Genehmigung Reisekostenabrechnung Zum Tutorial
Vertretung einrichten für DIRK-Prozesse Zum Tutorial
Es gelten dauerhafte Dienstreisegenehmigungen für Inlandsdienstreisen unter 7 Tagen seit 01.02.2026 für:
Dekaninnen & Dekane • Universitätsprofessorinnen & Universitätsprofessoren • Geschäftsbereichsleitungen (Verwaltung) • Abteilungsleitungen (Verwaltung) • Leitungen von Stabstellen und von zentralen Einrichtungen.
Dienstreiseanzeige - Für Personen mit pauschaler Dienstreisegenehmigung Zum Tutorial
FAQs finden Sie ebenfalls auf der Webseite des Teams Reisekosten.
Das Projektmanagement begleitet die Einführung des Dienstreisemanagements und steht für Rückfragen zu DiRK zur Verfügung.
Die Zentrale Personalentwicklung steht für Fragen im Bereich von Schulungen und Materialien (wie den Tutorials und Postern) zur Verfügung.