Auf dieser Webseite finden Sie alle wichtigen Informationen zur Einführung des Tools DiRK, mit dem in Zukunft alle Dienstreiseanträge und Dienstreiseabrechnungen digital erstellt und bearbeitet werden. Diese Webseite wird bei Bedarf während der Projektlaufzeit angepasst und ergänzt.
Was ist DiRK?
DiRK kann von jedem Standort aufgerufen werden. Voraussetzung ist eine VPN-Verbindung.
Über Ihre Freischaltung von DiRK werden Sie durch die Leitung Ihrer jeweiligen Organisationseinheit informiert. Einen groben Zeitplan finden Sie im nächsten Abschnitt unter "Kommunikation des Rollouts".
https://sapwdg.verwalt.etc.tu-bs.de:37443/tubs-login
Denken Sie an Ihre VPN-Verbindung (Ohne VPN - kein DiRK Zugang)!
Seit März 2026 werden nach und nach Einrichtungen und Institute für DiRK freigeschaltet. Dazu gehören bislang das GITZ, CISO, die UB, Geschäftsbereich 1, das Transferhaus, der Forschungsservice, das International House und die Institute für Regelungstechnik, Computergrafik, und Hydromechanik.
Die Pilotphase läuft noch bis Ende August 2026.
Wir danken allen Beteiligten für Ihre Zeit und Bereitschaft, sich in das neue System einzuarbeiten und konstruktive Rückmeldungen zu Funktionalität sowie zu den bereitgestellten Informationsmaterialien zu geben und damit zur Verbesserung beizutragen.
Parallel wurden die zur Verfügung stehenden Materialien zum allgemeinen Reisekostenrecht überprüft, überarbeitet und ergänzt. Sie finden neben einer neuen Posterreihe mit den wichtigsten Informationen bzw. häufigsten Fehlerquellen demnächst auch einen vollständig überarbeiteten Leitfaden zum Thema Dienstreisen.
Da durch DiRK alle Formulare und einige Handreichungen entfallen können, werden derzeit auch die Strukturdiagramme zu Dienstreisen und Reisekostenabrechnungen im Informationsportal überarbeitet und nutzterfreundlicher gestaltet.
Seit August laufen die Gespräche des Projektmanagement Office mit allen sechs Fakultäten zur Vorbereitung und Freischaltung von DiRK. Mit weiteren Einrichtungen wird sukzessive Kontakt aufgenommen um den Zeitplan der Freischaltung zu besprechen.
Über Ihre Geschäftsstelle in der Fakultät oder die jeweiligen Leitungen der Einrichtungen, werden Sie über Ihren Rollout-Termin informiert.
Grobe Zeitplanung:
FK 2 September 2026
GB 3 September 2026
FK 1, 3 Oktober 2026
FK 4 Oktober 2026
FK 5, 6 November 2026
Stabstellen, Zentrale Einrichtungen, Sonstige Einrichtungen: September – Nov 2026
Das Rollout verläuft für jede Einrichtung in zwei Phasen:
a. Freischaltung alle User in der jeweiligen Einrichtung
b. Autodidaktische Schulung für das System DiRK.
Unser autodidaktisches Schulungskonzept steht jederzeit online bereit. Auf der Webseite unter „Anleitungen zur Nutzung von DiRK“ finden Sie klickbasierte Tutorials für Reisekostenantrag und -abrechnung.
Präsenzschulungen für Vielreisende und Assistenzen:
Zusätzlich freie Termine finden Sie in Kürze hier.
Die sog. Klicktutorials führen Schritt für Schritt durch den Prozess, hier durch die Eingabemasken von DiRK. Sie können jederzeit pausieren, zurückblättern oder neu starten.
Die Tutorials orientieren sich an den Rollen und Funktionen im DiRK.
Über den roten Button links oben können Sie alle Schritte der Anleitung ansehen und direkt bestimmte Schritte ansteuern.
Am besten öffnen Sie die neue Reisemanagement-Software und öffnen Sie gleichzeitig das Klicktutorial (z. B. in einem separaten Browser-Tab oder Fenster).
Bei Fragen kommen Sie auf uns zu: Ansprechpersonen
2. Bin ich der richtigen Stammkostenstelle zugeordnet?
Gehen Sie auf "Meine Dienstreiseanträge" und legen Sie über das + Zeichen einen Reiseantrag an und gehen Sie dann rechts auf Kostenzuordnung. Prüfen Sie, ob die richtige Stammkostenstelle Ihrer Organisationseinheit angegeben ist. Sollten Sie diese nicht kennen, wenden Sie sich an Ihre für Abrechnungen verantwortliche Person.
==> Sollte einer der beiden Punkte nicht erfüllt sein, wenden Sie sich bitte an Ihre Ansprechpersonen im Team für Reisekosten
Dienstreiseantrag stellen Zum Tutorial
Reisekostenabrechnung Zum Tutorial
Kostenstelle ändern bzw. mehrere Kostenstellen nutzen Zum Tutorial
Können für andere Personen in der Organisationseinheit z.B. den Vorgesetzen und/oder Team-Mitglieder Dienstreiseanträge erstellen und die Reisekostenabrechnung erstellen.
Die Genehmigung von Anträgen und Abrechnungen erfolgt auch hier durch eine dritte Person, also einen Genehmiger.
Assistenzrolle - Dienstreiseantrag erstellen Zum Tutorial
Assistenzrolle- Reisekostenabrechnung Zum Tutorial
Genehmigen Dienstreiseanträge und/oder Reisekostenabrechnungen und sind verantwortlich für das Einhalten der niedersächsischen Reisekostenverordnung (NRKVO). Informationen dazu finden Sie im Informationsportal – bei Fragen steht Ihnen das Reisekostenteam gerne zur Verfügung.
Genehmigungen von Reisekostenrechnungen erfolgen durch die Anordnungsbefugten (i. d. R. vorgesetzte Personen oder Befugte für die Mittelbewirtschaftung).
Die Genehmigungsbefugnisse können dauerhaft oder befristet (z. B. für Vertretungen) übertragen werden.
Genehmigung Dienstreiseantrag Zum Tutorial
Genehmigung Reisekostenabrechnung Zum Tutorial
Vertretung einrichten für DIRK-Prozesse Zum Tutorial
Es gelten dauerhafte Dienstreisegenehmigungen für Inlandsdienstreisen unter 7 Tagen seit 01.02. 2026 für:
Dekaninnen & Dekane • Universitätsprofessorinnen & Universitätsprofessoren • Geschäftsbereichsleitungen (Verwaltung) • Abteilungsleitungen (Verwaltung) • Leitungen von Stabstellen und von zentralen Einrichtungen.
Dienstreiseanzeige - Für Personen mit pauschaler Dienstreisegenehmigung Zum Tutorial
FAQs finden Sie ebenfalls auf der Webseite des Teams Reisekosten.
Das Projektmanagement begleitet die Einführung des Dienstreisemanagements und steht für Rückfragen zu DiRK zur Verfügung.
Die Zentrale Personalentwicklung steht für Fragen im Bereich von Schulungen und Materialien (wie den Tutorials und Postern) zur Verfügung.