Vollversammlung

Vollversamlung

Die Vollversammlung der Studierendenschaft (VV) ist ein Organ, in dem alle immatrikulierten Studierenden der TU-Braunschweig (TU-BS) Rede-, Antrags- und Stimmrecht haben. Sie beschließt Anträge und Empfehlungen an die Organe der Studierendenschaft und ist mit 5 % alles immatrikulierten Studierenden der TU Braunschweig beschlussfähig. Beschlüsse der VV müssen auf der nächsten Sitzung des jeweiligen Organs der Studierendenschaft behandelt werden.

Sollte die VV nicht beschlussfähig sein, werden die behandelten Themen als Empfehlungen behandelt. 

Die VV wird vom Präsidium des Studierendenparlaments einberufen und geleitet. Diese findet mindesten einmal im Semester satt. Eine außerordentliche VV kann mit einem schriftlich begründeten Antrag von mindestens 100 immatrikulierten Studierenden unter Angabe der Matrikelnummer gefordert werden.

Einladungen und Protokolle

Die Einladungen und Protokolle werden Ihnen nach dem Login angezeigt. Sie sind ausschließlich den Studierenden der TU zur Verfügung gestellt.