(FORMALE) REGELUNG DER ZULASSUNG ZUR ZWISCHENPRÜFUNG UND ZUR ZWISCHENPRÜFUNG FÜR DAS FACH PÄDAGOGIK
Für die Zulassung (Meldung zur Zwischenprüfung) reichen Sie bitte folgende Unterlagen bei mir ein:
I. Regelung der Zulassung zur Zwischenprüfung
Für die Zulassung (= Meldung zur Zwischenprüfung) reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein:
II. Regelung der Zwischenprüfung
Für die Zwischenprüfung reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein:
Der Nachweis der Zwischenprüfungsleistung muß im Original eingereicht werden; er verbleibt im Prüfungsamt.
Bitte beachten Sie: Zwischenprüfungen können nur nach erfolgter Zulassung abgelegt werden. Sofern Sie also durch eine Klausur (o.a.) einen Leistungsnachweis für die Zwischenprüfung erwerben wollen, müssen Sie hierfür den unterschriebenen Laufzettel vorlegen. Das zeitgleiche Einreichen beider Anträge (Zulassung und Zwischenprüfung) ist nicht zulässig.
Die entsprechenden Formulare liegen im Flur des Instituts für Schulpädagogik (Bienroder Weg 97, 2. Stock) aus oder können hier heruntergeladen werden.
gez. Dr. Imker