MERKBLATT ZUR ZWISCHENPRÜFUNG FÜR DAS LEHRAMT
AN GRUND-, HAUPT- UND REALSCHULEN IM FACH PÄDAGOGIK (AB WS 2000/2001)
Zur kumulativen Zwischenprüfung im Studiengang Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen müssen für das Fach Pädagogik (Allgemeine Pädagogik und Schulpädagogik) folgende Leistungen nachgewiesen werden (vgl. hierzu auch die PVO-Lehr I vom 15. April 1998, § 26; Anlage I, Zweiter Teil (1) sowie den Studienführer GHR, letzte Fassung):
Wird die Zwischenprüfung bis zum Ende des 4. Semesters (Ende des Grundstudiums) abgelegt, gilt die Freiversuchsregelung.
2.1 Allgemeine Pädagogik
Die o.a. Leistungsnachweise (für Zulassung oder als Zwischenprüfungsleistung) können im Fach Allgemeine Pädagogik in folgenden Lehrveranstaltungen erworben werden:
Je nach Studienangebot kann der Leistungsnachweis zur Zulassung oder zur Zwischenprüfung auch in anderen, im kommentierten Vorlesungsverzeichnis besonders gekennzeichneten Lehrveranstaltungen erworben werden.
2.2 Schulpädagogik
Die o.a. Leistungsnachweise können im Fach Schulpädagogik in folgenden Lehrveranstaltungen erworben werden:
(a) als Zulassungsvoraussetzung:
Je nach Studienangebot kann der Leistungsnachweis zur Zulassung auch in anderen, im kommentierten Vorlesungsverzeichnis besonders gekennzeichneten Lehrveranstaltungen erworben werden.
(b) als Zwischenprüfungsleistung
3.1 Zulassung zur Zwischenprüfung
Für die Zulassung zur Zwischenprüfung wird ein Leistungsnachweis, zusammen mit dem Prüfungsblatt für die Zwischenprüfung (ausgelegt vor den Pädagogik-Sekretariaten oder zum Herunterladen) beim Zwischenprüfungsbeauftragten (Dr. Imker) eingereicht. Dem Prüfungsblatt sind die Immatrikulationsbescheinigung, der geforderte Leistungsnachweis sowie ein Laufzettel beizufügen. Falls eine Benotung der Leistung erwünscht wird, ist dies einzutragen. Anträge (Prüfungsblätter), die nicht fristgerecht eingereicht wurden, werden erst zum jeweils nächsten Termin bearbeitet (Antragsfristen s.u.)
Es gelten folgende Termine:
Abgabe der Zulassungsanträge
Bekanntgabe der Zulassungsbestätigung
15. - 30. April
01. - 15. Juni
01. - 15. November
15.- 30. Januar
3.2 Ablegen der Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung wird durch Erwerb eines weiteren Leistungsnachweises abgelegt. Dieser Leistungsnachweis wird von dem/der Lehrenden ausgestellt, der/die Klausur oder mündliche Prüfung oder schriftliche Hausarbeit bewertet. Leistungsnachweis und alle anderen Nachweise des ordnungsgemäßen Studiums (s. Merkblatt zur formalen Regelung der Zwischenprüfung) werden beim Zwischenprüfungsbeauftragten eingereicht und von diesem nach Bearbeitung an das Akademische Prüfungsamt weiter geleitet. Falls eine Benotung der Leistung erwünscht wird, ist dies einzutragen.
Die Zwischenprüfung kann nur ablegen, wer hierfür zugelassen ist.
Die Bescheinigung über die erfolgreiche Ableistung des Allgemeinen Schulpraktikums, die vom Praktikumsbeauftragten an das Prüfungsamt direkt weiter geleitet wird, kann auch nach der Zwi- schenprüfung im Fach Pädagogik vorgelegt werden.
Das Ergebnis der bestandenen Zwischenprüfung im Fach Pädagogik ist Bestandteil des Zwischen- prüfungszeugnisses über alle Fächer (Pädagogik, Psychologie, 1. Fach: Grund-, Haupt- und Real- schule; 2. Fach: Haupt- und Realschule). Dieses wird vom Akademischen Prüfungsamt jedoch erst ausgestellt, wenn dem Prüfungsamt alle erforderlichen Nachweise vorliegen.
Die für die Zwischenprüfung erbrachten Leistungen werden auf Wunsch benotet.
Die Zeugnisse sowie der für die Zulassung erbrachte Leistungsnachweis werden unter Vorlage des Personalausweises im Akademischen Prüfungsamt ausgehändigt. Termine werden rechtzeitig ausgehängt.
Hinweis: Rechtsgrundlage für die Zwischenprüfung ist die Zwischenprüfungsordnung für die Studiengänge Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und Lehramt an Gymnasien an der Technischen Universität Braunschweig und der Hochschule für Bildende Künste Braunschweig vom 05.04.2001.
Beachten Sie bitte auch das Informationsblatt "(Formale) Regelung der Zulassung zur Zwischenprüfung und zur Zwischenprüfung für das Fach Pädagogik" (Checkliste)
Stand: 01.10.2003