Übergangsregelung für die Module Orientierung Recht und Spezialisierung Recht

Übergangsregelung für die Module Orientierung Recht und Spezialisierung Recht

Für Studierende, die ihr Masterstudium vor dem Wintersemester 2026/2027 aufgenommen haben und nach der bisherigen Prüfungsordnung studieren, werden die Module „Orientierung Recht“ und „Spezialisierung Recht“ weiterhin angeboten. In diesen Modulen können verschiedene Lehrveranstaltungen aus dem Öffentlichen Recht und dem Zivilrecht belegt werden.

Ein Wechsel in die ab dem Wintersemester 2026/2027 geltende Prüfungsordnung ist auf Antrag möglich. Bereits nach der bisherigen Prüfungsordnung begonnene Module müssen jedoch nach deren Vorgaben abgeschlossen werden.

Bei Rückfragen zur Prüfungsordnung wenden Sie sich bitte an das zuständige Prüfungsamt oder an die Studiengangskoordinator*innen Ihres Studiengangs.

Lehre Master

Zu den Inhalten:

Modul Orientierung Recht:

Für das Modul Orientierung Recht müssen die Studierenden zwischen den beiden Studienschwerpunkten (Schwerpunkt Öffentliches Recht oder Schwerpunkt Zivilrecht) auswählen.

Studierende im Master Nachhaltige Energietechnik können nur die beiden Veranstaltungen Energierecht II und Umweltrecht wählen. Studierende im Master Umweltingenieurwesen können nur den Studienschwerpunkt im Öffentlichen Recht belegen.

Voraussetzung für das belegen des Moduls sind Grundkenntnisse im Recht.

Modul Spezialisierung Recht:

Zwei weitere Vorlesungen aus einem der beiden Schwerpunkte entweder aus dem Zivilrecht oder aus dem Öffentlichen Recht ergeben zusammen das Modul Spezialisierung Recht. Eine schwerpunktübergreifende Wahl ist nicht möglich. Für weitere Einzelheiten sind die jeweiligen Prüfungsordnungen maßgeblich. Studierende im Master Nachhaltige Energietechnik können nur die beiden Veranstaltungen Energierecht II und Umweltrecht wählen. Voraussetzungen für den Besuch des Moduls Spezialisierung Recht ist der vorherige erfolgreiche Abschluss des Moduls Orientierung im Recht.