Master

Ab dem Wintersemester 2026/2027 bietet das Institut für Rechtswissenschaften die vier Mastermodule „Recht der Digitalisierung“, „Entrepreneur Recht“, „Umwelt- und Technikrecht“ sowie „Energierecht“ an. Die Module bauen nicht aufeinander auf und können daher unabhängig voneinander belegt werden.

Jedes Modul schließt mit einer Kombiklausur mit einer Bearbeitungszeit von 120 Minuten ab.

Hinweis

Das Modul „Recht der Digitalisierung“ besteht aus den beiden Veranstaltungen „IT-, KI- und Datenrecht“ sowie „IT-Sicherheitsrecht“. Das Modul „Entrepreneur Recht“ umfasst die Veranstaltungen „Recht für Start-Ups“, „Vergaberecht“ und „Patent- und Markenrecht“, von denen zwei dieser drei Veranstaltungen auszuwählen sind. Das Modul „Umwelt- und Technikrecht“ setzt sich aus „Umweltrecht“ und „Technikrecht“ zusammen. Das Modul „Energierecht“ umfasst die Veranstaltungen „Energierecht I“ und „Energierecht II“.

Zu den Inhalten:

Für Studierende, die ihr Masterstudium vor dem Wintersemester 2026/2027 aufgenommen haben und nach der bisherigen Prüfungsordnung studieren, werden die Module „Orientierung Recht“ und „Spezialisierung Recht“ weiterhin angeboten. Näheres zu den alten Modulen finden sie hier.

Recht der Digitalisierung

Entrepreneur Recht (Wahl von 2 aus 3)

Umwelt- und Technikrecht

Energierecht