Freiwillige Praktika / Zusatzpraktika (Masterbewerbung)

Freiwillige Praktika / Zusatzpraktika (Masterbewerbung)

Praktika, die während des Studiums über die Pflichtpraktika hinaus absolviert werden sowie andere berufliche Tätigkeit (z.B. Hiwi-Job) bringen Erfahrung und erhöhen die Fachkenntnisse. Diese zusätzlichen Erfahrungen und Kenntnisse werden auch bei einer Masterbewerbung an der TU Braunschweig berücksichtigt.

Sofern das Praktikum den in der Zulassungsordnung https://www.tu-braunschweig.de/psychologie/studieninteressierte/master/zulassungsordnung) genannten Kriterien entspricht und unter der Verantwortung einer Diplom-Psychologin oder eines Diplom-Psychologen bzw. einer Person mit Masterabschluss in Psychologie absolviert werden, kann pro 240 Stunden Praktikum etc. ein Zusatzpunkt für die Verfahrensnote geltend gemacht werden. Dabei sind drei Zusatzpunkte (720h) das Maximum.

Der Nachweis dieser Tätigkeiten muss über eine Bescheinigung, erfolgen, aus der die exakte Stundenzahl – also keine Circaangaben – hervorgeht, sowie die Angaben zum Zeitraum, Einrichtung/Betrieb und zur anleitenden Person. Kurz:

Wer hat von wann bis wann wie viele Stunden wo und unter Anleitung vom wem absolviert.

Für diesen Nachweis stellt das Prüfungsamt kein Formular bereit.

FAQ freiwillige Praktika / Zusatzpraktika