Im Rahmen des Bachelorstudiums Psychologie ist es vorgeschrieben zwei Praktika zu absolvieren. In Abhängigkeit von der Vertiefung gelten unterschiedliche Richtlinien. Auch die evtl. notwendigen Bescheinigungen sind von der gesetzten Vertiefung abhängig.
Achten Sie bitte darauf, sich korrekt gemäß der für Sie geltenden Prüfungsordnung zu informieren, da die Bedingungen in Abhängigkeit von der jeweiligen PO variieren.
Sowohl der Praktikumsnachweis wie auch der Praktikumsbericht müssen beim Prüfungsamt eingereicht werden, elektronisch oder postalisch. Die notwendigen Formulare finden Sie auf der Seite des Prüfungsamtes.
Entscheidungen bzgl. der Anerkennung von bestimmten Praktika werden im Prüfungsausschuss getroffen. Erste Ansprechperson im Prüfungsausschuss für solche Entscheidungsfragen ist die/der Vorsitzende des Prüfungsausschusses.