Eine Verlängerung der Praktikumsdauer, über die im Modulhandbuch stehende Stundenzahl hinaus, ist problemlos möglich, da dort lediglich eine Mindeststundenzahl gefordert ist. Die Verlängerung findet also im Rahmen des Pflichtpraktikums statt.
Wer hat wann und wo wie viele Stunden in der Zeit von bis bei wem abgeleistet. Wichtig ist, dass aus dem Dokument auch die Betreuung durch eine Psychologin/ einen Psychologen hervorgeht. Alternativ kann auch die Vorlage einer Praktikumsbescheinigung des Prüfungsamtes genutzt werden