Verlängerung der Schließzeit zum Jahreswechsel 2023/2024

Kompromiss gefunden: 2 Tage Urlaub/Zeit-Ausgleich am 02.01.24 und 03.01.24; Arbeiten am 04.01.24 und 05.01.24 möglich.

Am Donnerstag, 24.08.2023, hat die Dienststelle eine Rund-Mail mit den Details zur "Verlängerung der Schließung der TU Braunschweig Weihnachten/Neujahr" an alle TU-Beschäftigten gesandt.

Aus Sicht des Personalrats ist dies ein akzeptabler Kompromiss.
Mit Di, 02.01.24, und Mi, 03.01.24 sind 2 Tage hinzugekommen, an denen man Urlaub oder Zeitausgleich (Plus- oder Minus-Stunden, siehe neue DV 50 zur Arbeitszeitregelung) nehmen muss. Zusammen mit den 3 bereits seit Frühjahr 2022 feststehenden Tagen Mi, 27.12.23, bis Fr, 29.12.23, sind es nun insgesamt 5 Tage, an denen die TU geschlossen bleibt.
Dies ist die Obergrenze, für die sich bei einer entsprechenden Abfrage in der Personalversammlung 2017 die Mehrheit der TU-Kolleginnen und -Kollegen ausgesprochen hatte.
Für die restlichen 2 Tage der ersten Januar-Woche - Do, 04.01.24, und Fr, 05.01.24, besteht die Möglichkeit des mobilen Arbeitens bzw. des Arbeitens in der Dienststelle zu Wochenend-Bedingungen. Dies gilt auch für Auszubildende.

Falls Sie Fragen zu dieser Regelung haben, sprechen Sie uns gerne an.
Auszubildende können sich auch gerne direkt an die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) wenden.

Wir werden das Thema "Schließzeiten zum Jahreswechsel" auf unserer Personalversammlung am Do, 14.09.2023, thematisieren, u.a. da die offizielle Kommunikation zu diesem Thema aus unserer Sicht besser und auch früher hätte erfolgen können.