(Abschluss)arbeiten

Abschlussarbeiten

Für die Annahme als Bachelor- oder Masterkandidat bzw. zum Schreiben einer Studien- oder Projektarbeit am Institut müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Sie haben die Vertiefungsrichtung Organisation und Führung (Unternehmensführung) im Haupt-/Master-/Bachelorstudium erfolgreich abgeschlossen.

Bedenken Sie bitte, dass uns leider nur begrenzte Betreuungskapazität zur Verfügung steht, daher empfehlen wir Ihnen, uns rechtzeitig anzusprechen. Dies bedeutet eine Kontaktaufnahme mindestens drei Monate vor der geplanten Anmeldung der Arbeit.

Es ist üblich, dass zunächst ein zweiseitiges Exposé verfasst wird, in dem Sie Ihre Problemstellung und die Herangehensweise vorstellen (Erstellung eines Exposés). Im Anschluss wird die Thematik mit Ihrem Betreuer oder Ihrer Betreuerin im Institut und bei Bedarf mit Prof. Dr. von der Oelsnitz diskutiert; erst danach erfolgt die Anmeldung beim Prüfungsamt.

Beachten Sie bei der Bearbeitung bitte unsere formalen Richtlinien (Formale Richtlinien für (Abschluss-)Arbeiten). Berücksichtigen Sie auch die auf den Seiten der Mitarbeiter angeführten Themenvorschläge für Abschlussarbeiten. Sie sind sehr allgemein gehalten und müssen vorab von Ihnen mit Leben gefüllt werden! Es ist wenig sinnvoll, ohne Vorüberlegungen zu einem der Betreuer zu gehen und zu sagen: "Ich habe auf Ihrer Website das Thema XY gesehen und möchte dazu eine Arbeit schreiben." Was interessiert Sie an dem Bereich? Welche Frage würden Sie gerne beantworten? Bitte machen Sie sich dazu Gedanken, bevor Sie einen potenziellen Betreuer mit passendem Forschungsfeld bei uns aufsuchen. Er hilft Ihnen dann gern bei der Konkretisierung. Selbstverständlich können Sie sich auch mit eigenen Themenvorschlägen an uns wenden - zum Beispiel, wenn Sie bereits Kontakte in die Praxis haben und auch dort Ihre Arbeit schreiben möchten.

Eigenständigkeitserklärung für Abschluss-, Haus-, und Seminararbeiten:

„Ich erkläre hiermit, dass ich die vorliegende Prüfungsarbeit [„Titel der Arbeit“] selbstständig und ohne unzulässige fremde Hilfe sowie nur mit den von der Lehrperson zuvor bekannt gegebenen zulässigen Hilfsmitteln bearbeitet habe und dass ich die vorliegende Arbeit noch nicht für diese oder eine andere Prüfung eingereicht habe. Alle benutzten Quellen und Hilfsmittel habe ich vollständig angegeben.
Mir ist bekannt, dass Täuschungsversuche – insbesondere nachgewiesene Plagiate sowie unvollständige Quellen- und Hilfsmittelangaben – nach §11, Abs. 4 der Allgemeinen Prüfungsordnung zum endgültigen Nichtbestehen einer Prüfung und somit zum Scheitern im Studiengang führen können.

[Unterschrift], Braunschweig, den [Datum], [Anschrift].“