Stand: 04.02.2025 (Der Leitfaden kann hier als pdf-Datei heruntergeladen werden.)
Vorbemerkungen
Folgendes bezieht sich auf die Personen, die am Institut für Musik und ihre Vermittlung der TU Braunschweig studieren. Bitte lesen Sie sich zunächst die allgemeine Leitlinie zur Handhabung KI-gestützter Werkzeuge in Studium und Lehre an der TU Braunschweig durch (https://www.tu-braunschweig.de/fileadmin/Allgemeine_Dokumente/Ordnungen/2024-10-07_-_Leitlinie_KI_-_Guideline_AI.pdf).
Kurzzusammenfassung der Leitlinie
Die Anwendung von KI-gestützten Werkzeugen ist an der TU Braunschweig grundsätzlich erlaubt.
Lehrende können den Einsatz von KI-gestützten Werkzeugen einschränken.
Die Verantwortung für Inhalte, die mit KI-gestützten Werkzeugen generiert werden, liegt bei den Nutzer:innen dieser Werkzeuge.
Potenziale und Risiken von KI-gestützten Werkzeugen müssen bekannt sein.
Die Verwendung von KI-gestützten Werkzeugen muss offengelegt werden.
Die Gestaltung von Studien- und Prüfungsleistungen muss KI-gestützte Werkzeuge berücksichtigen.
Bei der Nutzung KI-gestützter Werkzeuge müssen die gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden.
Keine Verletzung von Urheber- und Schutzrechten; bspw. Prompten von Daten nur mit Freigabe durch Verfasser:innen, Prompten von personenbezogenen Daten nur bei entsprechender Freigabe
Die Anwendung von KI-gestützten Werkzeugen ist am Institut für Musik und ihre Vermittlung gemäß der allgemeinen Leitlinie grundsätzlich erlaubt. Wir begrüßen den sinnvollen Einsatz von KI, der zu konzisen und besseren Ergebnissen der studentischen Forschung führt bzw. führen kann. Wir empfehlen Ihnen ausdrücklich, KI nur dann zu verwenden, wenn dies einen Mehrwert bedeutet, bspw. für
Unterstützung und Verbesserung des wissenschaftlichen Arbeitens;
Hilfe beim Verstehen von Texten;
Übersetzungen;
Korrektur von Rechtschreibung, Zeichensetzung und Ausdruck;
Gliederung einer Arbeit;
Ideenfindung für Modulleistungen und Abschlussarbeiten;
Hilfe beim Coden;
Bilder bspw. für Präsentationen;
Transkription von Interviews;
Audioanalyse.
Der Einsatz von generativer KI soll das eigene Denken unterstützen und es nicht ersetzen. Sie können sie nur dann sinnvoll einsetzen, wenn Sie potenzielle Fehler, Falschaussagen, Unstimmigkeiten usw. auch erkennen können. KI-Werkzeuge sind besonders dann hilfreich, wenn Sie einerseits im Umgang mit KI geschult sind (bspw. Prompten, Einsatzmöglichkeiten) und die Ergebnisse bewerten können.
Bedenken Sie im Umgang mit KI, dass Ergebnisse falsch sein können und Sie für diese Fehler verantwortlich sind (bspw. Faktenabfragen, Datenauswertung, Übersetzungen, Transkription). Sie sind (wie bei allen anderen Texten auch) selbst für die Überprüfung der Richtigkeit des Inhalts verantwortlich. Ebenfalls sind Sie dafür verantwortlich, wenn der von Ihnen verwendete KI-Output Plagiate enthält und sie sind dazu verpflichtet, die rechtlichen Vorgaben strikt einzuhalten (siehe auch den Vorbereitungskurs „Online-Kurs: Basisschulung für KI-Nutzende an der TU Braunschweig“ auf Stud.IP). Täuschungsversuche, Plagiate und unvollständig genannte Hilfsmittel können laut §11, Abs. 4 der Allgemeinen Prüfungsordnung (https://www.tu-braunschweig.de/index.php?eID=dumpFile&t=f&f=87688&token=b7e2e684ae3472967ae6461455bd3b25b13266dc) zum Nichtbestehen einer Prüfungsleistung und in schweren Fällen zu einem Scheitern im Studiengang führen.
Verwendung von KI in Lehrveranstaltungen und für Studien- und Prüfungsleistungen
Die Lehrenden informieren Sie im jeweiligen Veranstaltungskontext über die Gründe etwaiger Abweichungen (siehe insbesondere Punkt 2 der Leitlinie). Sollten entsprechende Gründe von Lehrenden benannt werden, sind diese von Ihnen einzuhalten. Einzelne Lehrende können von den Instituts-Vorgaben für ihre jeweilige Veranstaltung abweichen. Über die Gründe für Abweichungen und die Kennzeichnung der Verwendung von KI informieren die Lehrenden Sie schriftlich. Der Einsatz von KI ist im Kontext von Klausuren nur für die Lernphase erlaubt. In der Prüfung selbst ist die Verwendung von KI untersagt.
Wir empfehlen die Verwendung der KI-Werkzeuge, die von der TU Braunschweig mit der KI-Toolbox (https://ki-toolbox.tu-braunschweig.de/) bereitgestellt werden, insbesondere in Bezug auf rechtliche Aspekte der Nutzung von KI.
Kennzeichnungspflicht
Von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen sind KI-Hilfestellungen bei der Recherche, der Ideenfindung oder zur Formulierungshilfe.1 Sie sind jedoch dazu verpflichtet, auf Verlangen der Lehrenden diejenige Literatur physisch oder digital vorzuzeigen, die von den Lehrenden auf üblichen Recherchewegen nicht gefunden werden kann. Dies soll dem Problem verbeugen, dass Literaturangaben von KI-Werkzeugen mitunter auf nicht real existierende Literatur verweisen.
Unmittelbare Übernahmen von KI-Texten unterliegen der allgemeinen Kennzeichnungspflicht als Zitat oder Paraphrase (siehe auch „Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ der DFG, https://zenodo.org/records/14281892). Wird KI-Output paraphrasiert oder sinngemäß übernommen, ist dies entsprechend zu kennzeichnen. Für den Fall, dass Sie KI-Texte zitieren, paraphrasieren oder sinngemäß übernehmen, sind Sie verpflichtet, den entsprechenden Output zu exportieren, zu speichern und bspw. als Textdokument oder als pdf auf Verlangen vorzeigen zu können. Dies beugt der Antwortvariablilität von KI vor auch vor dem Hintergrund der raschen Entwicklung und der Unterschiede zwischen einzelnen Modellen und verschiedenen Anbietern. Wir empfehlen ausdrücklich, Texte eigenständig zu verfassen und von KI generierten Text möglichst gar nicht zu verwenden, insbesondere weil Sie nur schwer prüfen können, ob Plagiate enthalten sind.2
Sie sind gemäß dem Gütekriterium der Transparenz verpflichtet, in der Eigenständigkeitserklärung Angaben zur Verwendung von KI-Werkzeugen zu machen (Beispiele finden Sie unter Vorbemerkungen). Fügen Sie ihrer Eigenständigkeitserklärung entsprechend bei, welche KI-Hilfsmittel Sie wie verwendet haben.
1Während es erlaubt und durchaus erwünscht ist, dass Ihre Freunde und Kommilitonen Ihnen bei der Ideenfindung helfen, Ihnen Verbesserungsvorschläge in Bezug auf den Text einer Hausarbeit unterbreiten oder die Rechtschreibung und Zeichensetzung korrigieren, würden Sie in keiner Arbeit als Quelle Ihre Freunde oder Kommilitonen benennen, sondern immer nach der Quelle suchen und eine Aussage verwerfen, wenn Sie diese nicht wissenschaftlich korrekt belegen können. Ebenso würden Sie nicht Ihre Freunde oder Kommilitonen Ihre Arbeit schreiben lassen. Dasselbe Prinzip gilt für den Umgang mit KI-Werkzeugen.
2Eine Ausnahme bezüglich des Zitierens könnte z. B. sein, wenn Sie das Antwortverhalten von KI untersuchen wollen.