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Teilnahmebedingungen

Fortbildungsveranstaltungen des KLBS

Das KLBS veröffentlicht seine Fortbildungsveranstaltungen im Niedersächsischen LernCenter - NLC (https://nlc.info) und teilt diese den Schulen regelmäßig per Schulleitungs-E-Mail mit.

Adressat:innen
Die Fortbildungsveranstaltungen des KLBS richten sich an Lehrkräfte der öffentlichen Schulen und die zum Dienst an Ersatzschulen nach §§ 152, 155 NSchG beurlaubten Lehrkräfte, das schulische Personal (pädagogisches Personal, Schulsozialarbeitende / sozialpädagogische Fachkräfte für soziale Arbeit in schulischer Verantwortung) der öffentlichen Schulen sowie an die Ausbilderinnen und Ausbilder der Studienseminare in den Städten Braunschweig, Salzgitter und Wolfsburg sowie in den Landkreisen Gifhorn, Goslar, Helmstedt und Wolfenbüttel.
Lehrkräfte sowie schulisches Personal aus anderen Regionen können ebenfalls an Veranstaltungen des KLBS teilnehmen, sofern sie Beschäftigte an einer öffentlichen Schule des Landes Niedersachsen sind und freie Plätze zur Verfügung stehen.
Das Angebot des KLBS kann darüber hinaus auch von Lehrkräften / schulischem Personal der Schulen in freier Trägerschaft, die nicht aus dem Landesdienst beurlaubt sind, auf eigene Kosten genutzt werden, sofern freie Plätze zur Verfügung stehen.

Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über das NLC und ist Voraussetzung für die Bearbeitung, z. B. für die Erstellung der Teilnahmelisten und der Bescheinigungen für die Teilnahme. Notwendig für die Bearbeitung der Anmeldung ist ein gültiger Account, der neben den Angaben Vorname, Name und E-Mail die Angabe der Schulnummer enthält.
Durch die Anmeldung werden die Ausschreibungsbedingungen inklusive der Bedingungen für die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen des KLBS anerkannt.
Die Bestätigung des Eingangs der Anmeldung bedeutet noch keine Zusicherung der Teilnahme. Erst durch die Zusendung der Einladung akzeptiert das KLBS die Anmeldung.
Die in der Ausschreibung angegebene Anmeldefrist ist zu beachten. Anmeldungen nach Ablauf der Meldefrist können nur berücksichtigt werden, wenn freie Plätze vorhanden sind, dieses organisatorisch möglich ist bzw. die Veranstaltung nicht aufgrund zu geringer Anmeldungen abgesagt werden musste. 

Berücksichtigung von Beeinträchtigungen
Personen mit Beeinträchtigungen werden gebeten, bei der Meldung unter „Bemerkungen“ mitzuteilen, welche Vorkehrungen notwendig sind, damit die Beeinträchtigungen bei der Organisation am Tagungsort nach Möglichkeit berücksichtigt werden können, z. B. barrierefreier Zugang.
Eine Schwerbehinderung ist in dem Personen-Profil anzugeben. 

Datenschutz
Erforderliche personenbezogene Daten werden für die Anmeldung und Durchführung der Veranstaltung nach den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Niedersächsischen Datenschutzgesetz (NDSG) verarbeitet.
Die Datenschutzerklärung für die Anmeldung über das NLC können Sie jederzeit unter https://nlc.info aufrufen.  

Dienstreisegenehmigung
Die Genehmigung der vorgesetzten Dienststelle (für Lehrkräfte und das schulische Personal im Landesdienst ist dies i. d. R. die Schulleiterin bzw. der Schulleiter) zur Teilnahme ist die Voraussetzung für die Anmeldung zu einer Fortbildungsveranstaltung und die dienstrechtliche Absicherung. Das gilt auch für Lehrkräfte und das schulische Personal in Elternzeit. Im Zuge der Online-Anmeldung muss diese Genehmigung bereits vorliegen.
Hinweis: Ein Antrag auf Genehmigung einer Dienstreise (Aus- und Fortbildungsreise) ist an die vorgesetzte Dienststelle zu richten. Die Entscheidung über Unterrichtsbefreiung sowie über eine Beteiligung der Lehrkräfte an den Kosten trifft ebenfalls die vorgesetzte Dienststelle.

Einladung
Einladungen versendet das KLBS in der Regel 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn per E-Mail an die von der Lehrkraft im Niedersächsischen NLC eingegebene E-Mail-Adresse sowie in Kopie an die Schule.
Mit der Zusendung der Einladung durch das KLBS wird die Anmeldung für beide Seiten verbindlich.
Ohne Einladung ist eine Teilnahme grundsätzlich nicht möglich.
Die Weitergabe der Einladung an dritte ist untersagt. 

Haftung
Die Haftung des KLBS für sonstige Schäden, insbesondere für solche aus Unfällen, Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der Schaden auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des KLBS oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des KLBS beruhen.
Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des KLBS oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des KLBS beruhen. Hier gelten die gesetzlichen Vorschriften.
In Tagungshäusern und Hotel sind die allgemeinen Hausregeln und Verhaltenshinweise zu beach-ten.

Kosten und Rechnungsstellung
Bei kostenpflichtigen Veranstaltungen ist die Höhe der Teilnahmekosten in den jeweiligen Ausschreibungen ausgewiesen.
Vertrags- und Zahlungspartner ist grundsätzlich die Schule bzw. Dienststelle. Die Rechnungsstellung erfolgt an die Schulen bzw. Dienststellen. 
Zusätzlich anfallende Reisekosten müssen in der Regel aus dem Schulbudget übernommen werden. 
Alle öffentlichen Schulen in Niedersachsen sind mit eigenverantwortlich zu bewirtschaftenden Budgets ausgestattet, die u. a. zur Finanzierung von Fortbildungsveranstaltungen dienen (siehe RdErl. D. MK vom 31.07.2018 „Hauswirtschaftliche Vorgaben für das Budget der Schule“). 

Rücktritt
Ein Rücktritt von einer Veranstaltung erfolgt ausschließlich direkt Im NLC unter „Veranstaltungsanmeldungen“. 
Geht die Abmeldung bis zu dem in der Veranstaltungsausschreibung genannten Meldeschluss beim KLBS ein, entstehen keine Kosten.
Abmeldungen nach Meldeschluss bzw. Nichterscheinen, gleich aus welchem Grund, entbinden nicht von der Zahlung der im NLC ausgewiesenen Kosten bzw. ggf. entstehender Stornierungskosten.
Der entsendenden Schule bzw. Dienststelle werden die im NLC ausgewiesenen Kosten in Rechnung gestellt.
Für die gemeldete Person kann im Falle der Verhinderung eine geeignete Ersatzperson mit allen erforderlichen Daten benannt werden. Die Änderung ist dem KLBS per E-Mail im Vorfeld mitzuteilen. In diesem Fall entstehen keine Kosten. 

Schulen in freier Trägerschaft
Lehrkräfte/schulisches Personal aus Schulen in freier Trägerschaft können im Rahmen der verfügbaren Plätze auf eigene Kosten teilnehmen.

Teilnahmebescheinigungen
Die Teilnehmenden bestätigen ihre Teilnahme an der Präsenz-Fortbildungsveranstaltung mit ihrer Unterschrift auf der Anwesenheitsliste. Bei Online-Fortbildungsveranstaltungen erfasst die Veranstaltungsleitung die Anwesenheit.
Im Anschluss der Veranstaltung wird eine Bescheinigung online im NLC unter „Bescheinigungen“ bereitgestellt. 

Überzeichnung
Übersteigt die Zahl der Meldungen das Angebot an Plätzen, so erfordert das Mitbestimmungsrecht für Beschäftigte im niedersächsischen Landesdienst eine Beteiligung des Schulhauptpersonalrates, der bzw. dem Gleichstellungsbeauftragten und ggf. der Vertrauenslehrkraft für Schwerbehinderte des Regionalen Landesamtes für Schule und Bildung. Die im Rahmen des Auswahlverfahrens nicht berücksichtigten Personen werden über die Entscheidung informiert. Bei einer deutlichen Überzeichnung ist das KLBS bemüht, eine weitere themengleiche Veranstaltung anzubieten. Bei einer erneuten Meldung werden die nicht berücksichtigten Personen im Rahmen der Anmeldefrist bevorzugt behandelt, wenn sie bei ihrer Anmeldung auf die erhaltene Absage im Feld „Bemerkungen“ hinweisen.
Eine ausführliche Prozessbeschreibung des Auswahlverfahrens findet sich hier.
Zur Prüfung der Kriterien dienen ausschließlich die NLC-Daten der angemeldeten Personen. Diese sind für die Aktualität und Korrektheit der Daten (Dienststelle, Schwerbehinderung u. ä.) verantwortlich. 

Veranstaltungsausfall
Dem KLBS bleibt die Absage von Veranstaltungen aus einem unvorhersehbaren Grund (z.B. Erkrankung der Veranstaltungsleitung bzw. der Referierenden oder zu geringer Teilnehmerzahl) vorbehalten. In diesem Fall werden keine Kosten erhoben.
Bereits begonnene mehrteilige Veranstaltungen können in besonderen Fällen ebenfalls abgesagt oder neu terminiert werden. Ein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung besteht nicht. In diesem Fall werden nur die Kosten für die bereits besuchten Veranstaltungen erhoben.

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